Startseite » Eine Straße, zwei Städte – Hamburg und Lübeck 1241

Eine Straße, zwei Städte – Hamburg und Lübeck 1241

Ein Fuhrwerk verlässt Lübeck in Richtung Hamburg. Seine Ladung soll an der Elbe wieder auf ein Schiff wechseln. Bis dahin liegen mehrere Tagesreisen über unbefestigte Wege vor den Fuhrleuten. Ein Überfall gefährdet auch ihr Leben: Erreicht der Täter das Gebiet der anderen Stadt, muss die Verfolgung oft an der Grenze enden.

Im Jahr 1241 beschließen Hamburg und Lübeck, genau das zu verhindern. Beide Städte wollen gemeinsam gegen Räuber vorgehen und eine Verkehrsverbindung sichern, von der sie gleichermaßen profitieren.

Zwischen Nordsee und Ostsee

Lübeck öffnete den Zugang zur Ostsee. Hamburg lag an der Elbe und war von der Nordsee aus erreichbar. Zwischen beiden Häfen verlief eine Landstraße, über die Kaufleute ihre Waren mit Wagen transportieren ließen.

Der Weg ersparte die lange Seereise um die jütische Halbinsel. Waren aus dem Ostseeraum gelangten über Lübeck nach Hamburg und von dort weiter nach Westen. In der Gegenrichtung erreichten Tuche und andere Handelswaren die Ostsee.

Das ständige Umladen vom Schiff auf den Wagen und wieder zurück kostete Zeit und Geld. Trotzdem lohnte sich die Verbindung, solange die Waren ihr Ziel sicher erreichten.

Gemeinsam gegen Straßenräuber

Siegel Hamburg, 1241

Hamburg und Lübeck konnten jeweils nur einen Teil der Strecke schützen. Um zu verhindern, dass Räuber die Grenzen des städtischen Rechts ausnutzten, vereinbarten die Stadträte ein gemeinsames Vorgehen.

Für Überfälle zwischen der Travemündung und Hamburg sowie auf der Elbe bis zum Meer sollten beide Städte die Täter auf gemeinsame Kosten verfolgen. Wurde ein Bürger Hamburgs oder Lübecks angegriffen, sollte ihn auch die jeweils andere Stadt bei seiner Forderung nach Entschädigung unterstützen. Der überlieferte Vertrag nennt das gemeinsam zu sichernde Gebiet ausdrücklich.

Wie die Städte auf dem Gebiet anderer Herren vorgingen und wen sie dort einschalteten, hält die knappe Urkunde nicht fest. Festgelegt wurde vor allem, dass beide Seiten Verantwortung übernahmen und die Kosten gemeinsam trugen.

Die Städte gingen damit über den Schutz einzelner Kaufmannszüge hinaus. Ihre Zusammenarbeit galt dauerhaft für den Handelsweg zwischen beiden Häfen.

Das Urteil reicht bis zur Nachbarstadt

Eine weitere Vereinbarung aus demselben Jahr ergänzte den Schutz der Handelsstraße. Wer sich einem Gerichtsverfahren entzog und deshalb in einer Stadt gerichtlich verfolgt wurde, sollte auch in der anderen belangt werden können.

Das war wichtig, weil Kaufleute und Fuhrleute ständig zwischen Hamburg und Lübeck unterwegs waren. Dieselbe Beweglichkeit konnten auch Schuldner und Gewalttäter nutzen. Die gegenseitige Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen schloss diese Lücke.

Spätere Darstellungen erklärten den Vertrag von 1241 gern zur Gründungsurkunde der Hanse. Der Text verfolgt ein engeres Ziel: Hamburg und Lübeck sichern einen gemeinsamen Handelsweg und helfen einander bei der Verfolgung von Tätern. Der größere Zusammenschluss der Hansestädte entstand erst allmählich aus vielen solchen Vereinbarungen.

Für einen Straßenräuber hatte der Vertrag eine unmittelbare Folge: Die Verfolgung reichte nun bis hinter das nächste Stadttor.


Zum Weiterlesen

Links, die mit Sternchen (*) gekennzeichnet sind, führen auf die Seite von Amazon.de. Wenn Sie über diese Links bestellen, unterstützen Sie unsere Arbeit, ohne dass Ihnen Mehrkosten entstehen.

Hammel-Kiesow, R. (2025): Die Hanse.*

Wubs-Mrozewicz, J.; Jenks, S. (Hrsg.) (2013): The Hanse in Medieval and Early Modern Europe.*

Bildnachweis

Titel: Hamburg 1150, Gemälde Egbert Kossack, 1835.

Siegel: Wikimedia Commons, Bullenwächter – Archäologisches Museum Hamburg und Stadtmuseum Harburg. CC BY-SA 3.0.

Alle weiteren Bilder gemeinfrei.

Schreibe einen Kommentar