Startseite » Korn-Konflikt in Ingolstadt: Warum das Reinheitsgebot ein Notgesetz war

Korn-Konflikt in Ingolstadt: Warum das Reinheitsgebot ein Notgesetz war

Es ist der 23. April 1516. Im Versammlungssaal in Ingolstadt drängen sich Ritter, hohe Kirchenfürsten – die Prälaten – und Abgeordnete der Städte. Sie sind zum Landständetag zusammengekommen, der wichtigsten Versammlung des Adels und der Bürger. Die Luft ist stickig, die Stimmung gereizt. Vor der Runde stehen die bayerischen Herzöge Wilhelm IV. und sein Bruder Ludwig X. Sie legen ein Dokument vor, das den Handel und die Produktion im Land neu ordnet. Ein kurzer Abschnitt darin betrifft das Bier. Den Regenten geht es an diesem Tag um Macht und um das tägliche Überleben ihrer Untertanen.

Der Kampf um das Korn

Gerste

Die Lage in Bayern ist im Frühjahr 1516 bedrohlich. Nach schlechten Ernten sind die Vorratskammern leer. Zwischen Bäckern und Bierproduzenten ist ein offener Streit um die Ernte ausgebrochen. Weizen und Roggen sind kostbar; der Adel beansprucht daraus sein weißes Brot, während das Volk auf dunkle Laibe angewiesen ist. Doch das Sudhaus verspricht hohen Gewinn. Viele Handwerker kaufen den Bauern das Brotgetreide vor der Nase weg, um daraus helle, obergärige Sorten herzustellen – also Biere, bei denen die Hefe während der Gärung wie Schaum an die Oberfläche steigt.

Herzog Wilhelm IV. greift ein, um einen Hungeraufstand zu verhindern. Er bestimmt nun per Gesetz, welche Feldfrucht wohin gehört: „Wir wollen auch sonderlich, dass forthin überall in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gerste, Hopfen und Wasser genommen und gebraucht werden sollen.“

Die neue Regel verweist die Suderer auf die Gerste. Dieses Korn lässt sich nur schwer zu Brot verarbeiten, liefert aber beim Brauen gute Ergebnisse. So bleibt der Weizen in der Backstube und die Gerste im Bottich. Das Gebot stellt sicher, dass die Menschen Brot zum Essen haben, während sie ihren Durst löschen.

Gift und Galle im Sud

Neben der Getreidenot plagt das Land ein weiteres Übel: Wer im 16. Jahrhundert in ein Wirtshaus einkehrt, riskiert oft seine Gesundheit. Um das Getränk bitter und haltbar zu machen oder die Trinker schneller berauscht zu machen, nutzen viele Brauhäuser gefährliche Kräuter als billigen Ersatz für den echten Hopfen.

In den Pfannen landen Bilsenkraut, Tollkirsche oder Stechapfel. Diese Pflanzen verursachen Halluzinationen, schwere Vergiftungen oder Wahnsinn. Manche mischen sogar Ruß oder Ochsengalle unter, um die Farbe zu verändern. Die bayerische Verordnung beendet dieses lebensgefährliche Treiben. Durch die Pflicht auf Wasser, Gerste und Hopfen wird das Bier zu einem sauberen und verlässlichen Lebensmittel.

Ein Gesetz für den Frieden

Wilhelm IV. der Standhafte (1493-1550)

Wilhelm IV. nutzt den Erlass auch, um das frisch wiedervereinigte Bayern unter eine gemeinsame Regel zu stellen. Er legt fest, wie viel eine Maß höchstens kosten darf: Im Sommer zwei Pfennige, im Winter nur einen. Damit schützt er die einfachen Leute vor Wucherpreisen. Das Getränk ist für sie kein Luxus, sondern liefert als nahrhafte Ergänzung einen wichtigen Teil der täglichen Kalorien.

Die Umsetzung der neuen Regeln stockt jedoch zunächst. Vor allem der Adel und die reichen Klöster weigern sich, auf ihr beliebtes Weizenbier zu verzichten. Die Wittelsbacher erkennen darin eine neue Einnahmequelle: Sie verkaufen später teure Sondergenehmigungen oder ziehen das Recht, mit Weizen zu arbeiten, ganz an sich, um ihre Kassen zu füllen.

Vom Notgesetz zum Weltruf

Was 1516 als Krisenmaßnahme in Ingolstadt begann, prägt heute das Bild Bayerns in der Welt. Als das Land 1871 Teil des Deutschen Reiches wurde, erkämpften sich die Gesandten, dass ihre Vorschriften für alle deutschen Brauereien gelten müssten. Seit 1906 ist das Reinheitsgebot reichsweit Gesetz.

Die Verordnung von Wilhelm IV. entwickelte sich so zum Motor für handwerkliche Meisterschaft. Ohne chemische Hilfsmittel oder Kräutertricks mussten die Meister lernen, den Geschmack allein über die Hitze im Ofen und die Qualität der Ernte zu steuern. Ob diese alte Regel heute noch modern genug ist, diskutieren Fachleute weltweit bis heute.


Zum Weiterlesen

Links, die mit Sternchen (*) gekennzeichnet sind, führen auf die Seite von Amazon.de. Wenn Sie über diese Links bestellen, unterstützen Sie unsere Arbeit, ohne dass Ihnen Mehrkosten entstehen.

Albrecht, G. (2016): Ohne Bayern kein Bier – Ohne Bier kein Bayern: 500 Jahre Bayerisches Reinheitsgebot. *

Bildnachweis

Titel: Hopfen.

Alles eigene Aufnahmen oder gemeinfrei.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert