Am 19. April 1521 ließ Karl V. auf dem Reichstag in Worms eine Erklärung verlesen. Am Vortag hatte Martin Luther vor ihm den Widerruf seiner Schriften verweigert. Nun begründete der einundzwanzigjährige Kaiser seine Entscheidung: Seine Vorfahren hätten die römische Kirche verteidigt; er werde ihren Glauben bewahren. Ein einzelner Mönch könne sich nicht gegen das stellen, was die Christenheit seit mehr als tausend Jahren gelehrt habe. Karl wollte gegen Luther vorgehen. Zugleich hielt er am zugesagten freien Geleit fest. Der Mann, dessen Lehre er verurteilte, sollte Worms sicher verlassen können.
Aus dem Ablassstreit wird ein Streit um die Kirche
Der Streit, über den der Kaiser nun entschied, hatte 1517 in Wittenberg begonnen. Luther lehrte dort Theologie an der Universität und gehörte dem Augustinerorden an. Seine Thesen gegen den Ablass hatte er an Albrecht von Brandenburg, den Erzbischof von Mainz, geschickt. Mit einem Ablass verband die Kirche das Versprechen, Strafen für bereits vergebene Sünden zu erlassen. Prediger warben dafür mit Ablassbriefen, die gegen Zahlungen ausgegeben wurden. Luther griff besonders die Vorstellung an, solche Zahlungen könnten den Gläubigen Gewissheit über ihr Heil geben.
Die Auseinandersetzung weitete sich aus. Er bestritt zunehmend, dass der Papst verbindlich über den Glauben entscheiden könne. Auch kirchliche Konzilien, Versammlungen von Bischöfen und anderen geistlichen Würdenträgern, konnten nach seiner Überzeugung irren. Für die Prüfung ihrer Entscheidungen verlangte er Belege aus der Bibel.
Seine Schriften erreichten Leser weit über Wittenberg hinaus. In der 1520 veröffentlichten Schrift An den christlichen Adel deutscher Nation forderte er weltliche Herrscher auf, Missstände in der Kirche zu beseitigen. Damit wandte er sich an Männer, die auch über die Regierung des Reiches mitbestimmten. Drucker verbreiteten seine Texte; in den Städten fanden seine Angriffe auf Rom Zustimmung.
Papst Leo X. verurteilte 1520 eine Reihe von Luthers Lehraussagen und drohte ihm den Ausschluss aus der kirchlichen Gemeinschaft an. Der Theologe verbrannte die päpstliche Bulle, das mit einem Siegel beglaubigte Schreiben, im Dezember öffentlich in Wittenberg. Am 3. Januar 1521 sprach der Papst den Bann aus. Aus der Sicht Roms hatte Luther damit die Gelegenheit zum Widerruf verstreichen lassen. Jetzt sollten die weltlichen Herrscher gegen ihn vorgehen.
Der Kaiser lässt Luther nach Worms kommen

Karl hatte im Januar 1521 seinen ersten Reichstag eröffnet. Nach seiner Wahl von 1519 und der Krönung in Aachen 1520 musste er sich nun mit den Vertretern des Reiches verständigen. Die Fürsten verhandelten mit ihm darüber, wer während seiner Abwesenheit regieren sollte. Ebenso ging es um die Truppen und das Geld für seinen geplanten Zug nach Rom zur Kaiserkrönung. Zugleich mussten sich die Versammelten mit dem Streit um Luther befassen.
Der sächsische Kurfürst Friedrich der Weise setzte sich dafür ein, den Wittenberger Professor anzuhören. Er hatte die Universität gegründet und schützte einen ihrer bekanntesten Lehrer. Friedrich selbst verehrte die Heiligen und besaß in Wittenberg eine große Reliquiensammlung. Sein Schutz für Luther verband sich mit dem Anspruch, dass über dessen Fall in einem geregelten Verfahren entschieden werden müsse.
Auch andere Reichsstände drängten auf eine Anhörung. Zu diesen Ständen gehörten die Fürsten und weitere Herrschaftsträger, die auf den Reichstagen vertreten waren, darunter die Reichsstädte. Sie wollten den Beschuldigten hören, bevor der Kaiser die kirchliche Verurteilung durch eine Reichsacht ergänzte. Diese würde Luther den Schutz des weltlichen Rechts entziehen.
Karl ließ ihn vorladen und gewährte freies Geleit. Ein kaiserlicher Herold begleitete ihn. Am 16. April traf Luther in Worms ein, wo sich zahlreiche Besucher des Reichstags aufhielten. Die Begegnung mit dem Kaiser wurde zum öffentlichen Ereignis.
Zwei Fragen vor dem Kaiser
Am 17. April erschien Luther im Wormser Bischofshof. Dort stand er vor Karl und den versammelten Fürsten. Ein Beauftragter des Trierer Erzbischofs stellte ihm zwei Fragen: ob er die unter seinem Namen erschienenen Bücher als seine Werke anerkenne und ob er ihren Inhalt widerrufen wolle.
Luther bekannte sich zu den Schriften. Für die zweite Antwort bat er um Bedenkzeit, weil es um den Glauben und das Heil der Menschen gehe. Karl gewährte ihm einen Tag. Am 18. April erschien er erneut.
Nun unterschied er zwischen seinen Schriften. Einige behandelten den christlichen Glauben so, dass selbst seine Gegner sie für nützlich hielten. Andere richteten sich gegen die Herrschaft des Papstes oder gegen einzelne Verteidiger der kirchlichen Lehre. Er räumte ein, in persönlichen Auseinandersetzungen zu scharf geschrieben zu haben. Seine inhaltlichen Aussagen hielt er aufrecht.
Auf die erneute Forderung nach einer eindeutigen Antwort erklärte er, er werde widerrufen, wenn man ihn durch die Bibel oder klare Vernunftgründe widerlege. Sein Gewissen sei an Gottes Wort gebunden. Die Entscheidung des Papstes oder eines Konzils genügte ihm deshalb als Begründung für den Widerruf nicht.
Die berühmte Formel „Hier stehe ich, ich kann nicht anders“ ist als Wortlaut dieses Auftritts nicht sicher belegt. Sie erscheint bereits in frühen gedruckten Berichten, fehlt aber in anderen zeitnahen Fassungen. Sicher überliefert ist Luthers Weigerung, gegen das an Gottes Wort gebundene Gewissen zu handeln. Er hatte damit erklärt, unter welchen Bedingungen er nachgeben würde. Der Kaiser und die kirchlichen Vertreter verlangten dagegen, dass er sich der bereits ausgesprochenen Verurteilung fügte.
Karl beruft sich auf seine Vorfahren
Am folgenden Tag legte Karl seine Antwort vor. Er hatte die Erklärung auf Französisch niedergeschrieben. Darin verwies er auf die römisch-deutschen Kaiser seiner Familie und die katholischen Könige Spaniens. Seine Vorfahren hätten die Kirche bis zu ihrem Tod geschützt und ihm diese Verpflichtung hinterlassen.
Karl verstand sein Amt als Auftrag, die überlieferte Lehre zu verteidigen. Luther verlangte, die Entscheidungen der Kirche an der Bibel zu prüfen. Für den Kaiser wog dagegen die fortdauernde Gemeinschaft der Kirche schwerer als die Überzeugung eines einzelnen Theologen. Würde Luther recht haben, so Karls Argument, hätte die gesamte Christenheit über Jahrhunderte geirrt.
Der Habsburger sah durchaus Missstände in der Kirche und befürwortete Reformen. Den Weg, den Luther eingeschlagen hatte, lehnte er ab. Aus seiner Sicht gefährdete dieser die Einheit des Glaubens, zu deren Schutz er sich verpflichtet fühlte. Er kündigte an, gegen Luther als Ketzer vorzugehen, also als jemanden, der hartnäckig von der verbindlichen kirchlichen Lehre abwich.
Weitere Gespräche in Worms brachten keine Einigung. Luther hielt an den Bedingungen fest, unter denen er seine Aussagen prüfen lassen wollte. Karl hielt an der Verurteilung fest. Die Anhörung hatte den Gegensatz öffentlich gemacht, ohne ihn zu lösen.
Das freie Geleit und das Wormser Edikt
Karl ließ Luther dennoch abreisen. Schon in seiner Erklärung vom 19. April hatte er die Einhaltung des Geleits angeordnet. Am 26. April verließ Luther Worms. Der Kaiser unterschied damit zwischen seinem Urteil über die Lehre und der verbindlichen Zusage, den Vorgeladenen sicher zurückkehren zu lassen.
Auf dem Rückweg brachten Beauftragte Friedrichs des Weisen Luther bei einem vorgetäuschten Überfall in ihre Gewalt. Sie führten ihn auf die Wartburg bei Eisenach. Der Kurfürst entzog den Theologen damit dem unmittelbaren Zugriff seiner Gegner und sorgte für einen geschützten Aufenthaltsort.

Am 26. Mai unterzeichnete der Kaiser das Wormser Edikt. Es trug das Datum des 8. Mai, an dem Karl die Ausfertigung angeordnet hatte. Am Vortag der Unterzeichnung hatten einige der noch anwesenden Reichsstände ihre Zustimmung erklärt. Der Erlass verhängte die Reichsacht über Luther. Wer ihn nach Ablauf des Geleits antraf, sollte ihn festnehmen und dem Kaiser ausliefern. Hilfe für ihn wurde verboten. Auch seine Anhänger mussten mit dem Zugriff auf ihre Person und ihr Vermögen rechnen.
Der Erlass richtete sich zugleich gegen Luthers Schriften. Sie sollten weder gedruckt noch verbreitet werden; auch ihr Besitz und ihre Lektüre waren untersagt. Karl wollte damit die Wege unterbrechen, auf denen der Wittenberger seine Leser erreichte. Die Entscheidung betraf deshalb ebenso Drucker und Buchhändler wie diejenigen, die Luther Unterkunft gaben.
Ein Verbot muss in den Ländern durchgesetzt werden
Für die Vollstreckung brauchte Karl die Fürsten und die Obrigkeiten der Städte. Sie mussten Festnahmen anordnen und gegen die Schriften vorgehen. Ihre Haltung zu Luther unterschied sich jedoch erheblich. Friedrich schützte ihn, während andere Landesherren die Verurteilung unterstützten. Der Kaiser konnte seine Entscheidung daher im Reich nur mit sehr unterschiedlichem Erfolg durchsetzen.
Noch 1521 begann der Krieg mit Frankreich. Karl musste seine Aufmerksamkeit zwischen den Herrschaftsgebieten teilen; 1522 kehrte er nach Spanien zurück. Sein Bruder Ferdinand übernahm wichtige Regierungsaufgaben im Reich. Die Verfolgung Luthers blieb damit auch nach Karls Abreise eine Aufgabe, bei der die jeweiligen Landesherren entscheidenden Einfluss besaßen.
Auf der Wartburg arbeitete Luther währenddessen weiter. Im Winter 1521/22 übersetzte er das Neue Testament aus dem Griechischen ins Deutsche. Nach seiner Rückkehr nach Wittenberg überarbeitete er den Text mit Philipp Melanchthon, einem Professor der dortigen Universität. Im September 1522 erschien die Übersetzung im Druck. Die Wittenberger Werkstätten brachten ein neues Buch des geächteten Theologen auf den Markt, während das Wormser Edikt weiterhin seine Schriften verbot.
Zum Weiterlesen
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Heimann, H.-D. (2025): Die Habsburger. Dynastie und Kaiserreiche.*
Rady, M. (2021): Die Habsburger. Aufstieg und Fall einer Weltmacht.*
Bildnachweis
Titel: Luther in Worms, Gemälde von 1877.
Luthers Zimmer: Wikimedia Commons, L0st4k. CC BY-SA 4.0.
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