Am 23. Oktober 1955 lehnten 67,7 Prozent der Abstimmenden im Saarland das Europäische Saarstatut ab. Die Regierung des saarländischen Ministerpräsidenten Johannes Hoffmann hatte dafür geworben, ebenso Bundeskanzler Konrad Adenauer. Das deutliche Nein traf damit zwei Politiker, die aus unterschiedlichen Gründen auf eine europäische Zwischenlösung gesetzt hatten.

Auf dem Stimmzettel stand kein unmittelbarer Beitritt zur Bundesrepublik. Die Bevölkerung entschied über einen besonderen politischen Status unter dem Dach der Westeuropäischen Union. Dessen Ablehnung machte neue Verhandlungen notwendig. Erst aus ihnen ging die Vereinbarung hervor, nach der das Saarland 1957 ein Bundesland der Bundesrepublik wurde.
Ein Land mit eigener Regierung und französischer Bindung
Nach dem Zweiten Weltkrieg gehörte das Saargebiet zunächst zur französischen Besatzungszone. Frankreich löste es jedoch zunehmend aus der übrigen Zone heraus. Das Land erhielt 1947 eine eigene Verfassung und weitgehende innere Autonomie. Außenpolitisch und wirtschaftlich blieb es an Frankreich gebunden. Der französische Franc wurde zum Zahlungsmittel, eine Zollgrenze trennte das Saarland vom übrigen Westdeutschland.
Die französische Regierung verband damit wirtschaftliche Interessen und sicherheitspolitische Erwartungen. Das Kohlerevier an der Saar besaß erhebliches Gewicht. Zugleich erschien eine dauerhafte Bindung des Gebietes geeignet, den Einfluss eines künftigen deutschen Staates zu begrenzen. Eine förmliche Eingliederung in Frankreich ließ sich gegenüber den anderen Westmächten und der saarländischen Bevölkerung schwer durchsetzen.
Ministerpräsident Hoffmann verteidigte deshalb eine eigenständige saarländische Entwicklung in enger Verbindung mit Frankreich. Seine Regierung konnte auf ein eigenes politisches Leben und auf soziale Leistungen verweisen. Die wirtschaftliche Sonderstellung berührte allerdings täglich den Verkehr über die Landesgrenze. Menschen und Unternehmen mussten sich zu einem Wirtschaftsraum verhalten, dessen politische Zukunft noch offen war.
Die Möglichkeiten der Opposition waren begrenzt. Parteien, die den Anschluss an Deutschland verlangten, wurden zeitweise nicht zugelassen oder verboten. Wer an Wahlen teilnahm, konnte deshalb nicht frei zwischen allen wichtigen politischen Richtungen entscheiden. Hoffmanns Anspruch, die saarländischen Interessen zu vertreten, war durch diese Beschränkung der politischen Auseinandersetzung belastet.
Adenauer sucht den Ausgleich mit Frankreich
Für Adenauer war die Saarfrage mit dem gesamten Verhältnis zu Frankreich verbunden. Die Bundesrepublik wollte die Besatzungsherrschaft überwinden und in westliche Einrichtungen aufgenommen werden. Ohne französische Zustimmung ließen sich diese Ziele nicht erreichen. Eine scharfe Konfrontation um das Saarland hätte daher weit über das Gebiet selbst hinausgewirkt.
Die Bundesregierung erkannte dessen dauerhafte Trennung von Deutschland nicht an. Adenauer war aber bereit, eine vorläufige Lösung hinzunehmen, wenn sie die Verständigung mit Paris erleichterte. Damit geriet er auch innerhalb der eigenen politischen Umgebung unter Druck. Kritiker fürchteten, dass aus einer vermeintlichen Übergangsregelung eine dauerhafte Abtrennung werden könnte.
Im Oktober 1954 vereinbarten Adenauer und der französische Ministerpräsident Pierre Mendès France das Europäische Saarstatut. Ein europäischer Kommissar unter Verantwortung der Westeuropäischen Union sollte das Land nach außen vertreten. Seine innere Selbstverwaltung sollte bestehen bleiben, ebenso zunächst die enge wirtschaftliche Verbindung mit Frankreich. Die Regelung war bis zu einem Friedensvertrag mit Deutschland vorgesehen.
Der Begriff der Europäisierung ermöglichte es beiden Regierungen, die nationale Streitfrage anders zu behandeln. Frankreich musste das Saarland nicht einfach an die Bundesrepublik abgeben. Adenauer konnte erklären, dass er keine endgültige Abtrennung akzeptiert hatte. Für die Bevölkerung blieb jedoch die Frage, ob sie sich auf eine politische Sonderstellung festlegen wollte, deren Ende nicht absehbar war.
Ein freierer Abstimmungskampf
Vor der Abstimmung wurden auch die zuvor behinderten prodeutschen Parteien zugelassen. Sie konnten ihre Position nun öffentlich vertreten. Mehrere von ihnen schlossen sich im sogenannten Heimatbund zusammen und warben für die Ablehnung des Statuts. Damit entwickelte sich eine politische Auseinandersetzung, deren Bedingungen sich deutlich von denen der vorherigen Wahlen unterschieden.
Im Abstimmungskampf ging es zugleich um das Statut und um die Regierung Hoffmann. Die Opposition verband das Nein mit der Aussicht auf eine Rückkehr nach Deutschland. Befürworter warnten dagegen vor wirtschaftlichen Risiken und stellten die europäische Lösung als Weg aus der deutsch-französischen Konkurrenz dar. Die besondere Stellung des Landes bot konkrete Vorteile, hatte aber auch die Möglichkeiten eingeschränkt, über seine politische Richtung zu entscheiden.
Die große Mehrheit gegen das Statut entzog der bisherigen Regierung den Rückhalt. Hoffmann trat zurück. Das Nein bestimmte noch nicht, wie das Land künftig regiert werden sollte. Politisch ließ sich der Wunsch nach einem Anschluss an die Bundesrepublik jedoch kaum übergehen. Bei der Landtagswahl im Dezember 1955 gewannen die prodeutschen Parteien die Mehrheit.
Frankreich hätte versuchen können, an der bisherigen Sonderstellung festzuhalten. Es akzeptierte jedoch, dass die Ablehnung neue Verhandlungen erforderte. Inzwischen hatten sich die Beziehungen zur Bundesrepublik so weit entwickelt, dass eine Verständigung über wirtschaftliche Interessen aussichtsreicher erschien als die Fortsetzung des politischen Konflikts.
Beitritt gegen wirtschaftliche Zugeständnisse
Im Luxemburger Vertrag vom 27. Oktober 1956 verständigten sich Frankreich und die Bundesrepublik auf den politischen Anschluss. Das Saarland sollte zum 1. Januar 1957 beitreten. Die wirtschaftliche Eingliederung wurde auf eine spätere Übergangsregelung verschoben. Frankreich erhielt Zugeständnisse, die unter anderem die Nutzung der Saar-Kohle und den Ausbau der Mosel zur Schifffahrtsstraße betrafen.
Die Moselkanalisierung zeigt, wie weit der Ausgleich über die Landesgrenzen hinausreichte. Eine bessere Wasserstraße konnte der französischen Industrie günstigere Verkehrsverbindungen eröffnen. Die politische Zugehörigkeit des Saarlandes ließ sich damit von Teilen der wirtschaftlichen Interessen trennen. Für Frankreich musste der Verlust des politischen Einflusses nicht zugleich den vollständigen Verlust wirtschaftlicher Vorteile bedeuten.
Der saarländische Landtag erklärte den Beitritt zum Geltungsbereich des Grundgesetzes. Am 1. Januar 1957 wurde das Saarland ein Bundesland. Der Beitritt erfolgte damit auf einem verfassungsrechtlichen Weg, der für die Aufnahme weiterer deutscher Gebiete offenstand. Seine Durchführung beruhte jedoch auf einer zuvor mit Frankreich vereinbarten Lösung.
Im täglichen Wirtschaftsleben blieb der Übergang zunächst unvollständig. Der Franc galt weiter, die Zollgrenze zur Bundesrepublik bestand fort. Ein saarländischer Betrieb gehörte politisch nun zur Bundesrepublik, arbeitete aber noch innerhalb der bisherigen wirtschaftlichen Bindungen. Gerade diese Zwischenzeit schützte bestehende Beziehungen und bereitete zugleich auf einen veränderten Markt vor.
Erst am 6. Juli 1959, dem sogenannten Tag X, wurde die D-Mark eingeführt und die wirtschaftliche Grenze aufgehoben. Für die Unternehmen bedeutete der Wechsel auch neue Konkurrenz. Was politisch als abgeschlossene Rückgliederung gefeiert worden war, verlangte im Geschäftsalltag weitere Anpassungen. Auf den Preisschildern und in den Lohnabrechnungen wurde die neue Zugehörigkeit deshalb erst zweieinhalb Jahre nach dem Beitritt vollständig sichtbar.

Zum Weiterlesen
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Lappenküper, U. (2008): Die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland 1949 bis 1990*. Darstellung der Saarfrage im deutsch-französischen Verhältnis.
Morsey, R. (2007): Die Bundesrepublik Deutschland. Entstehung und Entwicklung bis 1969*. Politische Einordnung von Saarstatut und Beitritt.
Bildnachweise
Das Landtagsgebäude in Saarbrücken, Aufnahme vom 6. September 2011. AnRo0002. CC0. Dateiquelle.
Denkmal: Johannes-Hoffmann-Denkmal in Dillingen, Aufnahme 2009. Wikimedia Commons, EPei. CC BY-SA 3.0.
Saarabstimmung: Abstimmungsplakate in Saarbrücken, 14. Oktober 1955. Wikimedia Commons, Harry Pot / Anefo. CC0.




