Am Abend des 26. Oktober 1962 durchsuchten Polizeikräfte die Räume des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“. Die Bundesanwaltschaft ermittelte wegen des Verdachts auf Landesverrat. Auslöser war der Artikel „Bedingt abwehrbereit“, der die Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik kritisch dargestellt hatte. Führende Mitarbeiter des Magazins wurden festgenommen, darunter Herausgeber Rudolf Augstein.
Der Zugriff brachte die Regierung Konrad Adenauers in eine Krise. Dabei ging es bald auch darum, wie Mitglieder des Kabinetts mit ihrer Macht umgingen. Verteidigungsminister Franz Josef Strauß hatte an der Festnahme des Journalisten Conrad Ahlers in Spanien mitgewirkt. Dass er seine Beteiligung zunächst bestritt, verschärfte die Auseinandersetzung. Der Kanzler musste entscheiden, ob er seinen Minister weiter stützte und damit den Bestand der Koalition gefährdete.
Eine geschwächte Mehrheit
Adenauers Stellung war schon vor der Affäre schwieriger geworden. Bei der Bundestagswahl 1961 hatten CDU und CSU ihre absolute Mehrheit verloren. Der Kanzler benötigte erneut die FDP als Partner. Diese hatte sich im Wahlkampf von ihm abgesetzt und musste nun erklären, warum sie ihn dennoch weiterregieren ließ.
Die Nachfolgefrage stand damit offen im Raum. Adenauer war seit 1949 Bundeskanzler und wollte seine Außenpolitik absichern. Innerhalb der Union galt Wirtschaftsminister Ludwig Erhard dagegen vielen als naheliegender Nachfolger. Seine Popularität beruhte auf der Verbindung seines Namens mit dem wirtschaftlichen Aufschwung. Adenauer zweifelte an seiner politischen Führungskraft und wollte den Zeitpunkt des Übergangs möglichst selbst bestimmen.

Hinzu kam der Mauerbau vom August 1961. Er hatte deutlich gemacht, wie begrenzt der unmittelbare Einfluss der Bundesregierung auf die deutsche Teilung war. Adenauers Westbindung bot der Bundesrepublik Sicherheit, konnte aber die Abriegelung Berlins nicht verhindern. Die Opposition erhielt dadurch zusätzliche Möglichkeiten, seine Reaktion und seine Deutschlandpolitik zu kritisieren.
Ein Minister überschreitet seine Zuständigkeit
In der Spiegel-Affäre traf die Frage nach militärischen Geheimnissen auf den Schutz einer kritischen Presse. Die Regierung musste Sicherheitsinteressen vertreten; zugleich konnten staatliche Ermittlungen ein Medium in seiner Arbeit erheblich behindern. Wie begründet die Vorwürfe tatsächlich waren, musste ein rechtsstaatliches Verfahren klären.
Adenauer stellte sich zunächst öffentlich hinter das Vorgehen. Im Bundestag sprach er von einem „Abgrund von Landesverrat“. Damit nahm er eine Bewertung vor, bevor die strafrechtlichen Vorwürfe geklärt waren. Die Äußerung verstärkte den Eindruck, dass die Regierung das kritische Magazin politisch treffen wollte.
Besonders problematisch war die Festnahme von Ahlers. Der Journalist hielt sich in Spanien auf, das von der Franco-Diktatur regiert wurde. Strauß hatte über militärische Kontakte auf seine Festsetzung hingewirkt. Der zuständige Bundesjustizminister Wolfgang Stammberger von der FDP war bei dem Vorgehen übergangen worden. Der Konflikt betraf damit auch die Zuständigkeiten innerhalb des Kabinetts.
Die FDP konnte die Sache deshalb nicht allein als Auseinandersetzung zwischen Strauß und einem Magazin behandeln. Einer ihrer Minister war in einem Bereich übergangen worden, für den er politisch Verantwortung trug. Ein Weiterregieren ohne Konsequenzen hätte den Anspruch der Partei geschwächt, eigenständig Einfluss auf die Regierung auszuüben.
Die Öffentlichkeit verändert den Verlauf
Der Zugriff löste Demonstrationen und breite Kritik aus. Andere Presseorgane unterstützten den „Spiegel“ bei der Fortsetzung seiner Arbeit. Die Ermittlungen hatten damit nicht den Effekt, die Berichterstattung einfach zum Verstummen zu bringen. Das Vorgehen der Behörden wurde selbst zum Gegenstand öffentlicher Kontrolle.

Im Bundestag musste Strauß seine Angaben über die Festnahme in Spanien korrigieren. Die Widersprüche beschädigten seine Glaubwürdigkeit. Innenminister Hermann Höcherl räumte ein, die Regierung habe sich „etwas am Rande der Legalität“ bewegt. Am 19. November traten die fünf FDP-Minister zurück. Adenauer konnte die bisherige Regierung unter diesen Bedingungen nicht fortsetzen.
Vorübergehend verhandelte die Union auch mit der SPD über eine andere Mehrheit. Eine Große Koalition kam jedoch noch nicht zustande. Die FDP kehrte in ein neu gebildetes Kabinett zurück, nachdem feststand, dass Strauß das Verteidigungsministerium nicht weiterführen würde. Außerdem wurde Adenauers Ausscheiden für den Herbst 1963 verbindlich festgelegt.
Rudolf Augstein blieb mehr als drei Monate in Untersuchungshaft. Die strafrechtlichen Vorwürfe gegen die Journalisten führten später nicht zur Eröffnung des angestrebten Hauptverfahrens wegen Landesverrats. Für die politische Krise war schon zuvor entscheidend gewesen, dass Minister ihren Handlungsspielraum nicht beliebig ausweiten konnten. Die Kontrolle durch Öffentlichkeit und Parlament hatte den Koalitionspartner zum Eingreifen ermutigt und den Kanzler zu Zugeständnissen gezwungen.
Ein Vertrag mit Frankreich
Während Adenauers innenpolitische Stellung schwächer wurde, erreichte er im Verhältnis zu Frankreich einen wichtigen Abschluss. Am 22. Januar 1963 unterzeichnete er mit Staatspräsident Charles de Gaulle den Élysée-Vertrag. Die beiden Staaten verpflichteten sich zu regelmäßigen Beratungen und einer engeren Zusammenarbeit. Auch der Austausch junger Menschen sollte ausgebaut werden.
Der Vertrag sollte die Verständigung zwischen früheren Kriegsgegnern über die Amtszeit seiner Unterzeichner hinaus sichern. Regelmäßige Treffen verpflichteten auch künftige Regierungen dazu, ihre Vorhaben frühzeitig miteinander zu besprechen. Der Austausch jenseits der Regierungsebene konnte zugleich Erfahrungen ermöglichen, die nicht von den Erinnerungen an Besatzung und Krieg bestimmt waren.
Über den außenpolitischen Rahmen bestanden allerdings Unterschiede. De Gaulle wollte Europa gegenüber den Vereinigten Staaten eigenständiger machen. In der Bundesrepublik hielten viele Politiker die enge amerikanische Bindung für unverzichtbar. Auch der mögliche Beitritt Großbritanniens zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft trennte die Positionen.
Der Bundestag ergänzte deshalb das Zustimmungsgesetz um eine Präambel, die die Bindung an die Vereinigten Staaten und die atlantische Zusammenarbeit ausdrücklich hervorhob. Die Partnerschaft mit Frankreich sollte innerhalb der bestehenden westlichen Verbindungen stehen. Adenauer konnte damit ein dauerhaftes deutsch-französisches Verfahren begründen, dessen politische Auslegung aber weiterhin von parlamentarischen Mehrheiten abhing.
Der Übergang zu Erhard
Im April 1963 entschied sich die Unionsfraktion für Erhard als Nachfolger. Adenauer konnte diese Wahl nicht mehr verhindern. Im Oktober endete seine Kanzlerschaft; der Bundestag wählte den bisherigen Wirtschaftsminister an die Spitze der Regierung.
Der Wechsel bedeutete einen personellen Übergang innerhalb der bisherigen Regierungsmehrheit. Die außenpolitischen Verträge blieben bestehen. Trotzdem verlor Adenauer die Möglichkeit, die laufenden Regierungsgeschäfte zu bestimmen. Sein Einfluss als CDU-Vorsitzender und Abgeordneter ersetzte die Richtlinienkompetenz des Kanzlers nicht.
Adenauer behielt den CDU-Vorsitz bis 1966. Erhards Regierungsantritt vereinte die Führung von Partei und Regierung deshalb zunächst nicht in einer Hand. Der neue Kanzler musste mit einer Partei arbeiten, an deren Spitze weiterhin sein Vorgänger stand. Erst im März 1966 übernahm Erhard auch dieses Amt.
Zum Weiterlesen
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Brechenmacher, T. (2010): Die Bonner Republik. Politisches System und innere Entwicklung der Bundesrepublik*. Darstellung der Spiegel-Affäre und des Übergangs zu Erhard.
Morsey, R. (2007): Die Bundesrepublik Deutschland. Entstehung und Entwicklung bis 1969*. Einordnung von Adenauers späten Regierungsjahren und ihren politischen Konflikten.
Bildnachweise
Titel: Unterzeichnung des Élysée-Vertrags in Paris, 22. Januar 1963. Bundesarchiv, B 145 Bild-P106816 / Fotograf unbekannt. CC BY-SA 3.0 de. Dateiquelle.
Protest: Freiburger Protest gegen die Spiegel-Affäre, 16. November 1962. Wikimedia Commons, Willy Pragher. CC BY 3.0 de.
Kanzlerwechsel: CDU-Kundgebung in Köln, 12. Oktober 1963. Bundesarchiv, B 145 Bild-F016566-0004 / Wegmann, Ludwig. CC BY-SA 3.0 de.




