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Kirche und Staat im Dritten Reich

Am 20. Juli 1933 unterzeichneten Vizekanzler Franz von Papen und Kardinalstaatssekretär Eugenio Pacelli im Vatikan das Reichskonkordat. Der Vertrag sollte die Rechte der katholischen Kirche im Deutschen Reich sichern. Hitler feierte ihn aus einem anderen Grund. Noch wenige Monate zuvor hatten katholische Bischöfe vor der NSDAP gewarnt. Nun schloss der Vatikan einen Vertrag mit seiner Regierung.

Für Hitler war das ein außenpolitischer Erfolg und zugleich ein Schritt gegen den politischen Katholizismus. Das Zentrum hatte sich bereits am 5. Juli aufgelöst. Die Kirche konzentrierte sich fortan darauf, ihre Gemeinden und Schulen zu schützen. Genau dort begann bald der Konflikt mit einem Regime, das immer stärker in die Erziehung und das Vereinsleben eingriff.

Ein Vertrag mit unterschiedlichen Zielen

Nationalsozialistische Vorstellungen von Rasse und Führerkult ließen sich mit der kirchlichen Lehre schwer vereinbaren. Nach Hitlers Ernennung änderten die Bischöfe jedoch ihren Kurs. Hitler versprach, die Rechte der Kirche zu achten. Ende März 1933 zogen die Bischöfe ihre früheren Warnungen vor der NSDAP weitgehend zurück.

Der Vatikan setzte auf einen Vertrag. Konkordate waren kein ungewöhnliches Mittel päpstlicher Politik. Sie sollten kirchliche Rechte gegenüber staatlichen Regierungen absichern. Das Abkommen mit Deutschland garantierte unter anderem die Religionsausübung und den Bestand katholischer Organisationen, soweit diese religiösen Zwecken dienten. Der Klerus sollte sich im Gegenzug aus der Parteipolitik heraushalten.

Hitler erkannte den Nutzen sofort. Im Kabinett erklärte er, das Konkordat bedeute eine Anerkennung seiner Regierung durch die Kirche. Für den Vatikan stand dagegen der Versuch im Vordergrund, einen Bereich zu sichern, auf den die NSDAP nicht zugreifen sollte.

Dieser Versuch scheiterte zunehmend.

Der Kampf um katholische Freiräume

Schon während der Verhandlungen gingen örtliche Parteistellen gegen katholische Organisationen vor. Später wurden Veranstaltungen behindert und kirchliche Publikationen eingeschränkt. Priester gerieten unter Druck oder wurden verhaftet. Besonders umkämpft waren die katholischen Schulen und Jugendverbände.

Das Regime wollte Kinder möglichst vollständig in der Hitlerjugend erfassen. Eigenständige katholische Gruppen standen diesem Anspruch im Weg. Ihre Möglichkeiten wurden deshalb immer weiter beschnitten. Ähnlich verlief der Konflikt um konfessionelle Schulen. Eltern und Geistliche wehrten sich vielerorts gegen deren Zurückdrängung, doch die staatlichen Behörden konnten ihren Einfluss Schritt für Schritt ausbauen.

Papst Pius XI., 1930

Der Vatikan protestierte wiederholt gegen Verstöße gegen das Konkordat und richtete zahlreiche Protestnoten und Memoranden an die deutsche Regierung, die jedoch wenig änderten. Im März 1937 folgte daher ein ungewöhnlicher Schritt: Papst Pius XI. ließ die Enzyklika „Mit brennender Sorge“ heimlich nach Deutschland bringen. Geistliche verteilten den Text, bevor die Gestapo eingreifen konnte. Er wurde von den Kanzeln katholischer Kirchen verlesen.

Die Enzyklika griff die Vergötterung von Staat und Rasse an. Sie wandte sich damit gegen zentrale Bestandteile nationalsozialistischer Weltanschauung. Das Regime reagierte mit neuen Schikanen gegen Geistliche und kirchliche Einrichtungen.

Ein grundsätzlicher Kampf gegen Hitlers Herrschaft entstand daraus jedoch nicht. Die Bischöfe verteidigten vor allem die Rechte ihrer Kirche. In anderen Fragen gingen viele von ihnen weit weniger auf Distanz. Der Antikommunismus des Regimes fand breite Zustimmung.

Hitler greift in die evangelische Kirche ein

Bei den Protestanten verlief der Konflikt anders. Eine einheitliche evangelische Kirche gab es 1933 nicht. Deutschland besaß 28 Landeskirchen mit eigenen Traditionen.

Hitler wollte diese Kirchen unter einer gemeinsamen Führung zusammenfassen. An deren Spitze sollte ein Mann stehen, dem er vertraute: Ludwig Müller, ein früherer Marinepfarrer und überzeugter Anhänger der NSDAP.

Unterstützung erhielt Müller von den Deutschen Christen. Diese Bewegung wollte Protestantismus und Nationalsozialismus miteinander verbinden. Ihre Anhänger übernahmen nationalsozialistische Begriffe und versuchten, die Kirche nach dem Führerprinzip umzubauen. Hitler stellte sich im Sommer 1933 öffentlich hinter sie.

Bei den Kirchenwahlen am 23. Juli erzielten die Deutschen Christen einen großen Erfolg. Am 27. September wurde Müller Reichsbischof.

Damit schien Hitlers Plan zunächst aufzugehen. Doch gerade der Versuch, die evangelische Kirche von oben zu beherrschen, erzeugte Widerstand unter Pfarrern.

Martin Niemöller und der Pfarrernotbund

Martin Niemöller, 1952

Zu den Gegnern gehörte der Berliner Pfarrer Martin Niemöller. Er hatte die Weimarer Republik abgelehnt und Hitlers Machtübernahme zunächst begrüßt. Die Einmischung der Partei in Glaubensfragen brachte ihn jedoch gegen die neue Kirchenführung auf.

Im September 1933 rief Niemöller Pfarrer dazu auf, sich einem Pfarrernotbund anzuschließen. Rund zweitausend Geistliche reagierten auf seinen Aufruf. Sie wollten an der Bibel und den überlieferten Glaubensgrundsätzen festhalten.

Aus diesem Konflikt entstand die Bekennende Kirche. Im Mai 1934 kamen Vertreter ihrer verschiedenen Gruppen in Wuppertal-Barmen zusammen. Die dort verabschiedete Barmer Theologische Erklärung wies den Anspruch zurück, der Staat könne über die Verkündigung der Kirche bestimmen.

Das war eine deutliche Grenze. Die Kirche sollte ihre Lehre nicht nach den Vorgaben der NSDAP verändern.

Diese Grenze war jedoch enger, als der spätere Begriff Kirchenkampf manchmal vermuten lässt. Die Barmer Erklärung war keine Aufforderung zum Sturz Hitlers. Viele Mitglieder der Bekennenden Kirche wandten sich gegen staatliche Eingriffe in Glaubensfragen, unterstützten aber andere Ziele des Regimes oder nahmen sie hin.

Der Versuch einer nationalsozialistischen Kirche scheitert

Hitler hatte den Konflikt unterschätzt. Im November 1933 versammelten sich etwa 20.000 Deutsche Christen im Berliner Sportpalast. Dort forderten radikale Redner unter anderem eine Abkehr vom Alten Testament und einen stärker germanisch geprägten Jesus.

Die Veranstaltung löste unter Protestanten Empörung aus. Hitler erkannte, dass die Deutschen Christen mehr Unruhe erzeugten, als sie ihm Nutzen brachten. Er zog sich aus dem innerkirchlichen Streit zurück. Der Versuch, die evangelischen Kirchen einfach gleichzuschalten, war gescheitert.

Damit blieben Räume bestehen, die die NSDAP nicht vollständig beherrschte. Gottesdienste fanden weiterhin statt. Pfarrer predigten vor Gemeinden, ohne ihre Texte vorher von einer Parteistelle genehmigen zu lassen. Kirchliche Bindungen blieben für Millionen Menschen wichtig.

Das bedeutete jedoch keine politische Unabhängigkeit. Der Staat konnte Pfarrer verhaften und kirchliche Veranstaltungen behindern. Martin Niemöller wurde 1937 festgenommen und nach einem Prozess schließlich in Konzentrationslager gebracht.

Grenzen des Zugriffs

Die Kirchen nahmen im nationalsozialistischen Deutschland damit eine besondere Stellung ein. Parteien und Gewerkschaften waren 1933 ausgeschaltet worden. Die großen christlichen Kirchen bestanden weiter und behielten eigene Gemeinden.

Diesen Raum verteidigten sie teilweise mit erheblichem Mut. Geistliche widersprachen staatlichen Eingriffen und Gläubige hielten an kirchlichen Vereinen fest. Zugleich gingen die Kirchenleitungen Konflikten aus dem Weg, wenn ihre eigenen Einrichtungen nicht unmittelbar betroffen waren. Gegen die zunehmende Verfolgung der Juden erhoben beide Kirchenleitungen keinen vergleichbaren öffentlichen Protest.

Das Verhältnis zwischen Kirche und NS-Staat lässt sich deshalb weder als durchgehender Widerstand noch als reibungslose Zusammenarbeit beschreiben. Der Streit entzündete sich meist dort, wo das Regime über Predigt und kirchliche Erziehung bestimmen wollte.

Gerade diese Begrenzung zeigte, wie weit Hitler seinen Anspruch inzwischen ausgedehnt hatte. Eine Organisation musste nicht gegen die Regierung kämpfen, um mit ihr in Konflikt zu geraten. Es genügte, einen Bereich des gesellschaftlichen Lebens für sich selbst zu beanspruchen.


Vatikan, 1929/30

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Bildnachweis

Titel: Bundesarchiv, Bild 183-R24391 / Heinrich Hoffmann / CC-BY-SA 3.0.

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