Am Morgen des 1. April 1933 standen SA-Männer vor jüdischen Geschäften in deutschen Städten. Auf Schildern forderten sie Passanten auf, dort nicht einzukaufen. Auch vor Kanzleien jüdischer Rechtsanwälte bezogen Nationalsozialisten Stellung. Die Aktion sollte im ganzen Reich zeigen, dass jüdische Deutsche von nun an außerhalb der Gemeinschaft standen, die das Regime für sich beanspruchte.
Der Boykott dauerte nur einen Tag. In manchen Städten gingen Kunden trotzdem in die gekennzeichneten Geschäfte. Anderswo bot die Aktion den Vorwand für Beschimpfungen und Gewalt. Für die Betroffenen war entscheidend, dass die Verfolgung jetzt offen von der regierenden Partei getragen wurde.
Wenige Tage später folgten Gesetze. Was SA-Männer auf der Straße begonnen hatten, setzte der Staat mit seinen Behörden fort.
Gewalt nach der Machtübernahme
Antisemitismus gehörte seit den Anfängen zum Kern der NSDAP. Nach dem 30. Januar 1933 fiel für ihre Anhänger eine entscheidende Schranke weg. Hitler war Reichskanzler, die SA trat vielerorts mit dem Anspruch auf, die politische Wende selbst durchzusetzen.
Jüdische Geschäfte wurden angegriffen. Einzelne Juden wurden misshandelt. Nationalsozialistische Aktivisten versuchten zugleich, jüdische Konkurrenten aus Berufsverbänden oder örtlichen Wirtschaftsvertretungen zu verdrängen.
Eine zentrale Anweisung war dafür zunächst oft gar nicht nötig. Parteimitglieder handelten vor Ort und gingen davon aus, im Sinne der neuen Führung zu handeln. Hitler billigte den antisemitischen Kurs. Gleichzeitig musste die Reichsregierung berücksichtigen, dass unkontrollierte Gewalt Deutschlands Ansehen und seine wirtschaftlichen Interessen beschädigen konnte.
Ende März musste die Führung entscheiden, wie weit sie die antisemitische Mobilisierung öffentlich treiben wollte.
Hitler stimmt dem Boykott zu
Im Ausland hatten Berichte über Gewalt und Verhaftungen in Deutschland Empörung ausgelöst. Jüdische Organisationen vor allem in den Vereinigten Staaten diskutierten einen Boykott deutscher Waren. Nationalsozialisten stellten dies als Angriff des internationalen Judentums auf Deutschland dar.

Julius Streicher gehörte zu den Wortführern, die eine Gegenaktion verlangten. Hitler gab Ende März seine Zustimmung. Ein von Streicher geleitetes Parteikomitee bereitete den Boykott jüdischer Geschäfte vor. Joseph Goebbels übernahm die propagandistische Begleitung.
Innerhalb der Regierung gab es Bedenken. Reichsbankpräsident Hjalmar Schacht und Außenminister Konstantin von Neurath fürchteten wirtschaftliche Schäden und weitere Proteste im Ausland. Hitler hielt dennoch an der Aktion fest, begrenzte sie nach diesen Einwänden aber auf einen Tag.
Der Verlauf entsprach nicht dem Bild einer geschlossenen antisemitischen Mobilisierung, das die Propaganda verbreitete. Manche Passanten ignorierten die SA-Posten. Andere beobachteten die Vorgänge, ohne sich zu beteiligen. Offene Gewalt stieß auch auf Ablehnung.
Das hinderte das Regime nicht daran, den Druck unmittelbar danach auf andere Weise fortzusetzen.
Der Staat schließt jüdische Beamte aus
Am 7. April 1933 erließ die Regierung das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums. Hinter dem unverfänglichen Titel stand auch ein Instrument zur politischen und rassistischen Säuberung des Staatsdienstes.
Beamte, die nach den neuen Vorschriften als „nichtarisch“ galten, konnten entlassen oder in den Ruhestand versetzt werden. Reichspräsident Paul von Hindenburg setzte zunächst eine Ausnahme für jüdische Beamte durch, die im Ersten Weltkrieg an der Front gekämpft hatten. Weitere Ausnahmen galten unter bestimmten Bedingungen für Beamte, die schon vor dem Krieg im Dienst gestanden hatten.
Der Grundsatz war trotzdem gesetzt: Abstammung entschied nun darüber mit, ob jemand für den deutschen Staat arbeiten durfte.
Weitere Vorschriften trafen jüdische Rechtsanwälte und Ärzte. An Schulen und Hochschulen begrenzte das Regime die Aufnahme jüdischer Schüler und Studenten. Auch Wirtschaftsverbände begannen unter nationalsozialistischem Druck, jüdische Mitglieder aus leitenden Positionen zu verdrängen.
Innerhalb weniger Wochen griff die Verfolgung damit weit über die SA-Gewalt auf der Straße hinaus. Ministerialbeamte formulierten Verordnungen, Behörden prüften Personalakten. Arbeitgeber und Berufsorganisationen setzten die neuen Vorgaben um.
Für jüdische Deutsche bestand die Ausgrenzung nun aus Bescheiden und Kündigungen, die unmittelbar in ihren Alltag eingriffen.

Nachbarn werden zu Außenseitern
1933 lebten rund eine halbe Million Menschen jüdischen Glaubens in Deutschland. Sie machten weniger als ein Prozent der Bevölkerung aus. Viele Familien lebten seit Generationen im Land. Tausende jüdische Männer hatten im Ersten Weltkrieg in der deutschen Armee gedient.
Die nationalsozialistische Politik erklärte diese Zugehörigkeit für bedeutungslos. Entscheidend sollte eine von den Behörden zugeschriebene Abstammung sein.
Damit veränderte sich auch der Umgang im Alltag. Ein Arzt konnte Patienten verlieren, weil seine Praxis als jüdisch galt. Ein Beamter musste um seine Stelle fürchten. Geschäftsinhaber sahen sich Boykottaufrufen ausgesetzt.

Die Folgen waren sehr unterschiedlich. Einige Menschen verloren rasch ihre wirtschaftliche Grundlage. Andere konnten zunächst weiterarbeiten. Manche hofften, die erste Verfolgungswelle werde vorübergehen, wenn sich das neue Regime gefestigt habe.
Zehntausende entschieden sich dagegen für die Emigration. Dieser Schritt war jedoch schwierig. Wer Deutschland verlassen wollte, brauchte ein Aufnahmeland und musste häufig erhebliche finanzielle Verluste hinnehmen. Berufliche Abschlüsse wurden im Ausland nicht überall anerkannt.
Die Vorstellung, man könne Deutschland einfach verlassen, entsprach deshalb kaum der Lage vieler Familien.
Die Verfolgung verläuft nicht gleichmäßig
Nach der ersten Welle von 1933 verlief die Verfolgung zunächst unregelmäßig und dezentral. Die Regierung versuchte zeitweise, öffentliche Ausschreitungen einzudämmen. Außenpolitische Rücksicht und wirtschaftliche Interessen spielten dabei eine wichtige Rolle.
Für jüdische Deutsche bedeutete dies keine Rückkehr zur früheren Sicherheit. Bereits erlassene Berufsverbote und Ausgrenzungen blieben bestehen. Parteifunktionäre suchten vor Ort nach weiteren Möglichkeiten, Juden aus Vereinen oder dem Wirtschaftsleben zu verdrängen.
Die Staatsführung musste dabei nicht jeden einzelnen Schritt aus Berlin anordnen. Lokale Nationalsozialisten konnten vorauseilen. Ministerien reagierten anschließend auf entstandene Tatsachen und suchten nach gesetzlichen Regelungen.
Gerade dieses Zusammenspiel trieb die Verfolgung weiter. Parteifunktionäre verlangten schärfere Maßnahmen. Staatliche Stellen versuchten, ihre Aktionen in kontrollierbare Verfahren zu überführen. Hitler musste dafür nicht jeden Vorschlag selbst entwerfen. Seine antisemitischen Ziele gaben den Beteiligten die Richtung vor.
Im Sommer 1935 kehrt die offene Gewalt zurück
Anfang 1935 waren radikale Nationalsozialisten unzufrieden. Aus ihrer Sicht ging die Verdrängung der Juden aus der deutschen Gesellschaft zu langsam voran.
Im Frühjahr und Sommer nahm der Druck wieder zu. Parteimitglieder organisierten Boykottaktionen. Juden wurden auf der Straße angegriffen, Eigentum wurde beschädigt. Besonders aggressiv richtete sich die Propaganda gegen Beziehungen zwischen Juden und sogenannten Ariern.
Julius Streichers Zeitung Der Stürmer verbreitete ständig Geschichten über angebliche sexuelle Bedrohungen deutscher Frauen durch jüdische Männer. SA-Männer demonstrierten vor Häusern, wenn sie dort eine Beziehung zwischen Juden und Nichtjuden vermuteten. Einige Standesbeamte weigerten sich bereits ohne gesetzliche Grundlage, entsprechende Eheschließungen vorzunehmen.
Die Gewalt fand außerhalb der Parteigliederungen jedoch nur begrenzte Unterstützung. Viele Deutsche lehnten die öffentlichen Ausschreitungen ab. Häufig richtete sich die Kritik eher gegen die Methoden als gegen die Ausgrenzung der Juden selbst.
Für die Regierung wurde das Problem im Sommer immer sichtbarer. Schacht warnte vor den wirtschaftlichen Folgen. Polizeibehörden mussten inzwischen gegen Parteimitglieder einschreiten, die Überfälle verübten.
Am 20. August 1935 erließ Innenminister Wilhelm Frick einen geheimen Runderlass gegen sogenannte Einzelaktionen und verlangte polizeiliches Einschreiten gegen eigenmächtige Übergriffe.
Für die Verfolgten bedeutete das kaum Erleichterung. Die offene Gewalt sollte einer staatlich geregelten Ausgrenzung weichen.
Von der Straße zum Gesetz
Innerhalb der NSDAP wuchs nun die Forderung nach neuen Gesetzen. Besonders die Ehe zwischen Juden und Nichtjuden sollte verboten werden. Auch die staatsbürgerliche Stellung der jüdischen Bevölkerung stand zur Debatte.
Zwischen Partei und Ministerien bestanden Unterschiede über das Vorgehen. Radikale Funktionäre verlangten möglichst harte Bestimmungen. Beamte sorgten sich um praktische Folgen und rechtliche Widersprüche. Selbst wirtschaftlich vorsichtige Männer wie Schacht stellten die antisemitischen Ziele dabei nicht grundsätzlich infrage. Sie wollten die Verfolgung durch Gesetze statt durch unkontrollierte Straßenaktionen vorantreiben.
Anfang September 1935 war noch keineswegs geklärt, welche Bestimmungen daraus entstehen würden.
Am 13. September erhielten Beamte des Reichsinnenministeriums überraschend den Auftrag, nach Nürnberg zu kommen. Dort feierte die NSDAP ihren Reichsparteitag. Unter den hunderttausenden Besuchern warteten Parteifunktionäre auf ein deutliches Signal in der Judenpolitik.
Die Beamten sollten innerhalb weniger Stunden Gesetze formulieren, für die zentrale Fragen noch ungeklärt waren. Selbst darüber, wen der Staat künftig rechtlich als Juden behandeln sollte, bestand keine Einigkeit.
Am Abend des 15. September trat der Reichstag in Nürnberg zusammen. Dort wurden das Reichsbürgergesetz und das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre verabschiedet – die beiden zentralen Nürnberger Gesetze. Wie tief sie in das Leben jüdischer Deutscher eingriffen, sollte sich in den folgenden Monaten zeigen.

Zum Weiterlesen
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- Ian Kershaw (2009): Hitler 1889–1945 – Standardwerk zur frühen Biographie und zur ideologischen Formierung Hitlers.*
- Volker Ullrich (2013): Hitler. Aufstieg 1889–1939 – gut lesbare Gesamtdarstellung mit starkem biographischem Zugriff.*
- Sebastian Haffner (1981): Anmerkungen zu Hitler – Klassiker.*
Bildnachweis
Titel: SA-Mitglied vor dem Warenhaus Tietz in Berlin (1. April 1933).
Kanzleischild: Wikimedia Commons, Etan J. Tal. CC BY-SA 3.0.
Boykott-Aufruf 1929: Calvin University, Grand Rapids, Michigan, USA ; published at: https://research.calvin.edu/german-propaganda-archive/gimbel.htm. CC BY-SA 3.0.
Alle weiteren Bilder gemeinfrei.




