Am 30. August 1954 scheiterte in der französischen Nationalversammlung die Europäische Verteidigungsgemeinschaft. Die Abgeordneten verhinderten die weitere Behandlung des Vertrages, den die beteiligten Regierungen bereits 1952 unterzeichnet hatten. Für Bundeskanzler Konrad Adenauer brach damit ein zentrales Vorhaben seiner Außenpolitik zusammen. Die Bundesrepublik sollte einen militärischen Beitrag zum Westen leisten, verfügte dafür aber noch immer über keinen tragfähigen vertraglichen Rahmen.
Nur wenige Wochen später verhandelten die westlichen Regierungen über eine andere Lösung. Der Umschwung machte deutlich, wie sehr die Wiederbewaffnung vom Verhältnis der Siegermächte untereinander abhing. Sie konnten westdeutsche Soldaten inzwischen für notwendig halten und zugleich fürchten, eine neue deutsche Armee werde zu viel eigene Macht gewinnen.
Sicherheit wird zur Verhandlungsfrage
1949 war die Bundesrepublik als Staat unter Besatzungsherrschaft entstanden. Die westlichen Alliierten behielten weitreichende Befugnisse. Eine eigene Armee gehörte zunächst nicht zu den zugelassenen Einrichtungen. Wenige Jahre nach dem deutschen Vernichtungskrieg bestand auch in der Bevölkerung wenig Bereitschaft, erneut Waffen zu tragen.
Der Koreakrieg veränderte seit Juni 1950 die westliche Bedrohungswahrnehmung. Der Angriff Nordkoreas auf Südkorea ließ einen militärischen Vorstoß des sowjetischen Machtbereichs auch in Europa möglich erscheinen. Die Vereinigten Staaten drängten auf eine stärkere Verteidigung Westeuropas. Dafür wollten sie das wirtschaftliche und personelle Potenzial Westdeutschlands nutzen.
Adenauer verband einen solchen Beitrag mit der Forderung nach größerer politischer Gleichberechtigung. Die Bundesrepublik sollte nicht Soldaten stellen und zugleich dauerhaft den Weisungen einer Besatzungsverwaltung unterliegen. Ende August 1950 stellte er der Alliierten Hohen Kommission in Memoranden deutsche Truppenkontingente in Aussicht und verlangte eine veränderte politische Stellung der Bundesrepublik. Aus dem westlichen Sicherheitsbedarf machte er damit einen Ansatz für Verhandlungen über die Besatzungsherrschaft.
Diese Verbindung war keineswegs innerhalb seiner Regierung unumstritten. Bundesinnenminister Gustav Heinemann lehnte den eingeschlagenen Weg ab und trat 1950 zurück. Er befürchtete, dass eine militärische Festlegung auf den Westen die Wiedervereinigung erschweren würde. Zugleich protestierte er dagegen, dass Adenauer das Kabinett vor seinem Vorstoß nicht beteiligt hatte. Die SPD unter Kurt Schumacher bestand auf Gleichberechtigung und wollte einen Verteidigungsbeitrag nicht unter Bedingungen leisten, die Deutschland politisch benachteiligten.
Eine europäische Armee als Ausweg
Frankreich musste zwischen dem Wunsch nach westlicher Sicherheit und der Furcht vor einer erneuten deutschen Militärmacht entscheiden. Die Erinnerung an die deutsche Besatzung war unmittelbar. Eine selbstständige deutsche Armee mit eigener oberster Führung erschien vielen Franzosen untragbar.
Der französische Regierungschef René Pleven schlug deshalb 1950 europäische Streitkräfte vor. Deutsche Einheiten sollten in einen überstaatlichen Verband eingeordnet werden. Aus diesem Ansatz entwickelte sich die Europäische Verteidigungsgemeinschaft, kurz EVG. Die beteiligten Staaten wollten wesentliche militärische Befugnisse gemeinsam ausüben. Damit sollte ein deutscher Beitrag möglich werden, ohne eine vollständig eigenständige nationale Armee wiederherzustellen.
Adenauer akzeptierte die Bindung, weil sie einen Zugang zur politischen Gleichstellung eröffnete. Am 26. Mai 1952 unterzeichneten die Bundesrepublik und die westlichen Besatzungsmächte den Deutschlandvertrag in Bonn. Er sollte das Besatzungsstatut ablösen. Einen Tag später folgte in Paris der EVG-Vertrag. Beide Vorhaben waren miteinander verbunden: Die neue Stellung der Bundesrepublik sollte mit ihrem Verteidigungsbeitrag wirksam werden.
Der Kanzler musste dafür auch Einschränkungen eigener Entscheidungsfreiheit hinnehmen. Seine Vorstellung von Souveränität bestand darin, innerhalb gemeinsamer westlicher Einrichtungen Einfluss zu gewinnen. Eine Bundesrepublik, die sich von allen Bündnissen fernhielt, besaß nach seiner Einschätzung keinen ausreichenden Schutz vor sowjetischem Druck.
Die offene Frage der Wiedervereinigung
Gegner der Westverträge hielten dem entgegen, dass die militärische Eingliederung beider deutscher Staaten die Teilung befestigen werde. Die Bundesregierung könne ein gesamtdeutsches Arrangement nicht glaubwürdig verfolgen, wenn sie sich vorher dauerhaft einem Militärbündnis zuordne. Dieser Einwand erhielt durch die sowjetische Note vom März 1952 zusätzliche Bedeutung.
Stalin schlug einen Friedensvertrag und ein wiedervereinigtes Deutschland vor, das keinem gegen die früheren Kriegsgegner gerichteten Bündnis angehören sollte. Damit stand eine mögliche Neutralisierung im Raum. Die Westmächte verlangten unter anderem Klarheit darüber, wie freie gesamtdeutsche Wahlen stattfinden sollten. Adenauer wollte seine Verhandlungen mit dem Westen nicht zugunsten eines Angebots anhalten, dessen praktische Bedingungen und sowjetische Absichten umstritten waren.
Ob weitergehende Verhandlungen damals eine reale Chance auf eine freiheitliche Wiedervereinigung eröffnet hätten, ist historisch umstritten. Die Note allein belegt keine gesicherte Bereitschaft Stalins, die SED-Herrschaft aufzugeben. Für die zeitgenössische Auseinandersetzung war aber bereits entscheidend, dass es eine andere denkbare Reihenfolge gab: erst eine Verständigung über Deutschland, dann eine Entscheidung über seine militärischen Bindungen.
Der Bundestag stimmte den Westverträgen 1953 zu. In Frankreich kam die Ratifizierung dagegen nicht voran. Dort wandten sich Abgeordnete aus unterschiedlichen Gründen gegen die EVG. Einige lehnten die deutsche Wiederbewaffnung grundsätzlich ab; andere fürchteten den Verlust französischer Hoheitsrechte an eine europäische Einrichtung. Das gemeinsame Ergebnis dieser gegensätzlichen Motive war im August 1954 das Ende des Projekts.
Die Pariser Verträge
Nun gewann eine unmittelbare Aufnahme der Bundesrepublik in die NATO an Bedeutung. Großbritannien half, den französischen Widerstand durch die Zusage einer dauerhaften militärischen Präsenz auf dem Kontinent zu überwinden. Die Bundesrepublik übernahm im Gegenzug Rüstungsbeschränkungen, darunter den Verzicht auf die Herstellung atomarer, biologischer und chemischer Waffen auf ihrem Gebiet.
Die im Oktober 1954 unterzeichneten Pariser Verträge verbanden den NATO-Beitritt mit der Aufnahme in die Westeuropäische Union. Diese sollte auch der Rüstungskontrolle dienen. Der Deutschlandvertrag wurde angepasst. Die westlichen Partner erhielten die Aussicht auf deutsche Truppen, Adenauer die weitgehende Aufhebung der Besatzungsherrschaft.
Am 5. Mai 1955 traten die Verträge in Kraft. Die Alliierte Hohe Kommission stellte ihre Tätigkeit ein. Wenige Tage später wurde die Bundesrepublik als Mitglied in der NATO begrüßt. Die noch aufzustellenden Streitkräfte sollten in die gemeinsame Verteidigungsplanung eingebunden werden. Die drei Westmächte behielten allerdings besondere Rechte in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Eine uneingeschränkte außenpolitische Handlungsfreiheit war damit weiterhin nicht erreicht.

Die Sowjetunion sicherte ihrerseits die Bindung der DDR. Im Mai 1955 entstand der Warschauer Pakt, dem auch der ostdeutsche Staat angehörte. Die beiden deutschen Staaten standen damit in gegnerischen Bündnissen. In Bonn traten diplomatische Vertretungen an die Stelle der Besatzungsverwaltung. Adenauer hatte damit sein unmittelbares Verhandlungsziel erreicht; über Berlin und Deutschland als Ganzes konnten die beiden deutschen Regierungen jedoch weiterhin nicht allein entscheiden.
Zum Weiterlesen
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Lappenküper, U. (2008): Die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland 1949 bis 1990.* Darstellung der Verhandlungen über Souveränität und westliche Bündnisse.
Morsey, R. (2007): Die Bundesrepublik Deutschland. Entstehung und Entwicklung bis 1969.* Politische Einordnung der Wiederbewaffnung und der innerdeutschen Kontroversen.
Bildnachweise
Konrad Adenauer am 23. Juni 1952. Foto Katherine Young, New York / Bundesarchiv, B 145 Bild-F078072-0004; Ausschnitt wie auf Commons. CC BY-SA 3.0 de. Dateiquelle.
Amt Blank: Mitarbeiter des Amtes Blank, 5. Mai 1955. Bundesarchiv, Bild 146-1968-013-07 / Fotograf unbekannt. CC BY-SA 3.0 de.




