Am Abend des 15. September 1935 versammelten sich die Reichstagsabgeordneten in Nürnberg. Erst wenige Stunden zuvor hatten Beamte des Reichsinnenministeriums an den Texten gearbeitet, über die sie nun abstimmen sollten. Eine lange parlamentarische Beratung gab es nicht. Der Reichstag beschloss einstimmig zwei Gesetze, die tief in das Privatleben jüdischer Deutscher eingriffen.
Das Reichsbürgergesetz unterschied künftig zwischen einfachen Staatsangehörigen und vollberechtigten Reichsbürgern. Das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre verbot Ehen zwischen Juden und Menschen „deutschen oder artverwandten Blutes“.
Gesetze entstehen über Nacht
Die Nürnberger Gesetze waren nicht das Ergebnis jahrelanger juristischer Vorbereitung. Zwar hatten Ministerien bereits über neue antisemitische Vorschriften beraten. Welche Gesetze Hitler auf dem Reichsparteitag tatsächlich verkünden würde, stand jedoch wenige Tage vorher noch nicht fest.
Am 13. September erhielten Beamte des Reichsinnenministeriums den Auftrag, nach Nürnberg zu kommen. Bernhard Lösener, im Ministerium mit Fragen der sogenannten Rassengesetzgebung beschäftigt, arbeitete dort gemeinsam mit Kollegen an den Entwürfen.
Besonders umstritten war das geplante Verbot von Beziehungen zwischen Juden und Nichtjuden. Die Beamten mussten mehrere Fassungen vorbereiten. Hitler entschied sich schließlich für eine vergleichsweise weniger weitgehende Variante, beseitigte aber zugleich Einschränkungen, die den Kreis der Betroffenen zunächst enger gezogen hätten.
Noch kurzfristiger entstand das Reichsbürgergesetz. Es wurde in knappen Sätzen formuliert und schuf zunächst vor allem einen rechtlichen Rahmen, den spätere Verordnungen ausfüllen sollten.
Gerade diese Entstehung zeigt, wie die nationalsozialistische Verfolgung funktionierte. Parteifunktionäre hatten im Sommer schärfere Maßnahmen verlangt. Behörden suchten nach Vorschriften, mit denen sich diese Forderungen umsetzen ließen. Hitler entschied schließlich, welche Richtung eingeschlagen wurde.
Staatsangehöriger oder Reichsbürger

Das Reichsbürgergesetz führte eine Unterscheidung ein, die es in dieser Form zuvor nicht gegeben hatte.
Deutsche Juden blieben zunächst Staatsangehörige des Reiches. Vollwertige politische Rechte sollten künftig aber nur noch sogenannte Reichsbürger besitzen. Diesen Status konnte nach dem Gesetz nur erhalten, wer „deutschen oder artverwandten Blutes“ war und durch sein Verhalten zeigte, dass er dem Deutschen Reich dienen wollte.
Was das konkret bedeutete, blieb im September offen.
Die entscheidende Verschärfung folgte am 14. November 1935 mit der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz. Sie legte fest, dass Juden keine Reichsbürger sein konnten. Damit verloren sie das politische Wahlrecht und den Anspruch auf öffentliche Ämter.
Jüdische Beamte, die aufgrund älterer Ausnahmeregelungen noch im Staatsdienst geblieben waren, mussten nun ebenfalls ausscheiden.
Die Entrechtung vollzog sich schrittweise. Das Gesetz vom September schuf zunächst die rechtliche Trennung. Verordnungen machten daraus in den folgenden Monaten konkrete Benachteiligungen.
Der Staat greift in Ehe und Partnerschaft ein
Noch unmittelbarer wirkte das sogenannte Blutschutzgesetz.
Ehen zwischen Juden und Menschen „deutschen oder artverwandten Blutes“ waren künftig verboten. Bereits geschlossene Ehen blieben zwar bestehen, neue Eheschließungen konnten jedoch nicht mehr rechtswirksam vorgenommen werden.
Auch sexuelle Beziehungen außerhalb der Ehe stellte das Gesetz unter Strafe. Für solche Verfahren setzte sich bald der nationalsozialistische Begriff „Rassenschande“ durch.
Damit drang die Verfolgung tief in einen privaten Bereich vor. Polizei und Justiz mussten nun feststellen, wer mit wem eine Beziehung unterhielt. Nachbarn konnten Beobachtungen melden. Ermittler befragten Beteiligte und suchten nach Beweisen für sexuelle Kontakte.
Jüdische Haushalte durften außerdem keine Frauen „deutschen oder artverwandten Blutes“ unter 45 Jahren als Hausangestellte beschäftigen. Hinter der Vorschrift stand die antisemitische Vorstellung, jüdische Männer stellten eine sexuelle Gefahr für deutsche Frauen dar.
Aus der propagandistischen Hetze des Stürmer war damit Strafrecht geworden.

Wer galt nun als Jude?
Eine entscheidende Frage hatten die Gesetze vom September offengelassen: Wer sollte rechtlich überhaupt als Jude gelten?
Genau daran entzündete sich innerhalb des Regimes ein monatelanger Streit.
Radikale Parteifunktionäre wollten den Kreis möglichst weit ziehen. Beamte des Innenministeriums warnten dagegen vor kaum lösbaren Abgrenzungsproblemen. Besonders kompliziert war die Einstufung von Menschen, deren Eltern oder Großeltern unterschiedlichen Religionsgemeinschaften angehört hatten.
Eine biologische Prüfung des angeblichen „Blutes“ gab es nicht. Der Staat griff deshalb auf Kirchen- und Gemeinderegister zurück.
Die Verordnung vom 14. November bestimmte: Als Jude galt grundsätzlich, wer mindestens drei jüdische Großeltern hatte. Ob ein Großelternteil als jüdisch galt, richtete sich danach, ob er der jüdischen Religionsgemeinschaft angehört hatte.
Damit entstand ein auffälliger Widerspruch. Das Regime behauptete, Menschen nach biologischer Abstammung einzuteilen, musste diese angebliche Rasse aber anhand der Religionszugehörigkeit früherer Generationen bestimmen.
Für Menschen mit zwei jüdischen Großeltern wurden zusätzliche Kriterien herangezogen. Wer selbst der jüdischen Religionsgemeinschaft angehörte oder mit einem Juden verheiratet war, konnte ebenfalls rechtlich als Jude gelten. Andere wurden in der Sprache der Behörden als „Mischlinge ersten Grades“ bezeichnet. Bei einem jüdischen Großelternteil sprach man von „Mischlingen zweiten Grades“.
Familiengeschichten wurden damit zu Behördenakten.
Standesbeamte und Gerichte entscheiden über Herkunft
Von nun an mussten Menschen immer häufiger ihre Abstammung nachweisen. Geburtsurkunden und Heiratsregister gewannen eine neue Bedeutung. Behörden verlangten Nachweise über Eltern und Großeltern.
Standesämter wurden dadurch unmittelbar an der rassistischen Einteilung beteiligt. Beamte entschieden anhand von Dokumenten, welcher Kategorie ein Mensch zugerechnet wurde.
In Zweifelsfällen entstanden komplizierte Verfahren. Es konnte entscheidend sein, welcher Religionsgemeinschaft ein Großelternteil Jahrzehnte zuvor angehört hatte oder wann eine Ehe geschlossen worden war.
Die nationalsozialistische Vorstellung klar voneinander getrennter „Rassen“ führte in der Verwaltung gerade deshalb zu erheblichen Schwierigkeiten. Das Leben vieler Familien passte nicht in die Kategorien, die das Regime schaffen wollte.
Für die Betroffenen waren diese Kategorien dennoch real. Von ihnen hing ab, ob jemand heiraten durfte oder eine Stelle behalten konnte.
Die Gewalt wird bürokratisch

Nach den Nürnberger Gesetzen gingen die offenen Übergriffe des Sommers 1935 zunächst zurück. Die Verfolgung schwächte sich dadurch jedoch nicht ab, sondern verlagerte sich in Behörden und Gerichte.
Ministerien erließen weitere Bestimmungen. Richter verurteilten Menschen wegen verbotener Beziehungen. Berufsverbände konnten ihre jüdischen Mitglieder mit Verweis auf bestehende Vorschriften weiter verdrängen.
Darin lag ein entscheidender Schritt der Radikalisierung. Viele Deutsche hatten die sichtbare Gewalt des Sommers missbilligt. Die rechtliche Trennung von Juden und Nichtjuden stieß dagegen auf wesentlich weniger Widerstand.
Für das Regime war dies ein Erfolg. Antisemitische Ausgrenzung konnte nun als scheinbar geordnetes Verwaltungshandeln erscheinen. Statt SA-Männern vor einem Geschäft saßen Beamte über Formularen und Abstammungsnachweisen.
Für jüdische Deutsche änderte diese Form wenig am Ergebnis. Ihre Zugehörigkeit zur deutschen Gesellschaft wurde ihnen nun ausdrücklich durch Gesetze bestritten.
Eine trügerische Ruhe
1936 trat die Verfolgung öffentlich zeitweise weniger stark hervor. Deutschland bereitete sich auf die Olympischen Winterspiele in Garmisch-Partenkirchen und die Sommerspiele in Berlin vor. Die Regierung wollte ausländischen Besuchern möglichst wenig Anlass für Proteste geben.
Offene antisemitische Aktionen wurden daher stärker kontrolliert. Manche besonders auffälligen Schilder verschwanden vorübergehend aus dem Blickfeld.
Die gesetzlichen Grundlagen blieben jedoch bestehen. Behörden arbeiteten weiter mit den Kategorien, die im Herbst 1935 geschaffen worden waren. Jüdische Deutsche blieben von politischen Rechten ausgeschlossen und wurden in immer weiteren Bereichen benachteiligt.
Gerade darin lag die Bedeutung der Nürnberger Gesetze. Sie verwandelten antisemitische Forderungen in Regeln, die Standesbeamte und Richter täglich anwenden konnten. Die Verfolgung musste nicht ständig auf der Straße sichtbar sein, um weiter voranzuschreiten.
Die nächste große Verschärfung sollte deshalb nicht mit einem neuen Grundsatzgesetz beginnen. Sie entstand aus zahllosen weiteren Eingriffen in Beruf und Eigentum – bis die scheinbare Ruhe 1938 endgültig zerbrach.
Zum Weiterlesen
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- Ian Kershaw (2009): Hitler 1889–1945 – Standardwerk zur frühen Biographie und zur ideologischen Formierung Hitlers.*
- Volker Ullrich (2013): Hitler. Aufstieg 1889–1939 – gut lesbare Gesamtdarstellung mit starkem biographischem Zugriff.*
- Sebastian Haffner (1981): Anmerkungen zu Hitler – Klassiker.*
Bildnachweis
Titel: Bildtafel zu den Nürnberger Gesetzen (1935).
Alle Bilder gemeinfrei.




