Im Herbst 1945 musste Carl-Hans Graf von Hardenberg sein Gut Neuhardenberg östlich von Berlin endgültig verlassen. Die Nationalsozialisten hatten es ihm nach dem gescheiterten Umsturzversuch vom 20. Juli 1944 entzogen. Nun bestätigte die Bodenreform die Enteignung.
Der Besitz umfasste mehrere tausend Hektar. Hardenberg hatte den Widerstand gegen Hitler unterstützt und war nach dem 20. Juli im KZ Sachsenhausen inhaftiert worden. Dass ihn das NS-Regime selbst verfolgt hatte, änderte an der Entscheidung nichts. Maßgeblich war die Größe seines Besitzes.
Die Bodenreform richtete sich damit nicht nur gegen Nationalsozialisten. Sie sollte den Großgrundbesitz als wirtschaftliche und politische Macht beseitigen.
Die Grenze von hundert Hektar

Am 3. September 1945 erließ die Provinz Sachsen die erste Verordnung zur Bodenreform. Die übrigen Länder und Provinzen der sowjetischen Zone folgten innerhalb weniger Tage. Formal handelten deutsche Verwaltungen. Den Anstoß gab jedoch die sowjetische Besatzungsmacht, unterstützt von der KPD.
Enteignet wurden sämtliche privaten Betriebe mit mehr als hundert Hektar Land. Die Behörden erfassten außerdem den Besitz führender Nationalsozialisten und Kriegsverbrecher, unabhängig von seiner Größe.
Eine Prüfung des persönlichen Verhaltens war für Großgrundbesitzer nicht vorgesehen. Auch Gegner des NS-Regimes verloren ihre Güter, sobald diese die festgelegte Fläche überschritten. Eine Entschädigung erhielten sie nicht.
Die KPD begleitete die Maßnahmen mit der Parole „Junkerland in Bauernhand“. Der Begriff Junker bezeichnete vor allem die ostelbischen Großgrundbesitzer, die lange erheblichen Einfluss auf Verwaltung und Militär ausgeübt hatten. Die Kampagne stellte sie pauschal als Träger von Militarismus und Nationalsozialismus dar.
Kommissionen verteilen das Land
Örtliche Bodenkommissionen sollten die Güter erfassen und aufteilen. In ihnen saßen vor allem Landarbeiter und landarme Bauern. KPD-Mitglieder versuchten, die Arbeit der Gremien anzuleiten.
Die Kommissionen vermaßen Felder und nahmen Scheunen sowie Viehbestände auf. Auch Maschinen und Saatgut wurden verteilt. Herrenhäuser gingen an Gemeinden oder dienten fortan als Schulen, Verwaltungsgebäude und Unterkünfte für Flüchtlinge.
Viele frühere Eigentümer mussten ihre Wohnorte verlassen. Mit ihnen verschwanden häufig auch Gutsverwalter und andere Fachkräfte. Persönliche Gegenstände wurden teilweise ebenfalls beschlagnahmt, obwohl die Verordnungen dafür keine eindeutige Grundlage boten.
Bis 1946 flossen etwa 3,3 Millionen Hektar in den Bodenfonds. Neben landwirtschaftlichen Flächen gehörten dazu staatlicher Grundbesitz und Wälder.
Wer Land erhielt
Rund 560.000 Menschen erhielten Grundstücke oder zusätzliche Flächen. Landarbeiter konnten erstmals einen eigenen Hof übernehmen. Kleinbauern vergrößerten ihren bisherigen Besitz.
Eine wichtige Gruppe bildeten die Flüchtlinge und Vertriebenen aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten. Viele hatten auf der Flucht alles verloren. Ein Stück Land bot ihnen die Aussicht auf eine neue Lebensgrundlage und erleichterte ihre Ansiedlung in den Dörfern.
Aus der Bodenreform gingen etwa 210.000 Neubauernhöfe hervor. Die meisten umfassten fünf bis zehn Hektar. Diese Fläche konnte eine Familie ernähren, wenn ausreichend Saatgut und Zugtiere vorhanden waren.
Die Verteilung brachte der KPD Unterstützung unter Menschen, die zuvor kaum Aussicht auf eigenen Grundbesitz gehabt hatten. Bei der Vergabe spielten jedoch auch politische Kriterien eine Rolle. Örtliche Funktionäre konnten Bewerber bevorzugen oder ablehnen.

Ein Hof ohne Pferd
Der Besitz eines Grundstücks löste die praktischen Probleme der Neubauern kaum. Viele übernahmen kahle Felder ohne Wohnhaus. Es fehlte an Geräten und Vieh. Manche Familien lebten zunächst in Behelfsunterkünften oder in Räumen ehemaliger Gutshäuser.
Auch das Land selbst ließ sich nicht beliebig teilen. Große Güter hatten Maschinen, Stallungen und Speicher gemeinsam genutzt. Nach ihrer Zerschlagung verfügten zahlreiche kleine Betriebe über Felder, aber nicht über die nötige Ausstattung.
Die Behörden versuchten, Maschinen und Zugtiere aus den enteigneten Gütern zu verteilen. Später entstanden Stationen, bei denen Bauern landwirtschaftliche Geräte ausleihen konnten. Der Mangel blieb dennoch groß.
Hinzu kamen staatlich festgelegte Ablieferungspflichten. Die Bauern mussten einen Teil ihrer Erzeugnisse zu vorgeschriebenen Preisen abgeben. Wer einen neuen Hof übernommen hatte, trug damit sofort Verantwortung für die Versorgung der Städte.
Einige Neubauern gaben ihre Stellen wieder auf. Sie konnten die Flächen nicht bewirtschaften oder fanden in den Städten bessere Verdienstmöglichkeiten. Andere bauten mit erheblichem Aufwand einen funktionierenden Betrieb auf.
Eigentum als politisches Mittel
Die Bodenreform erfüllte mehrere Ziele. Sie beseitigte die Großgrundbesitzer als einflussreiche gesellschaftliche Gruppe. Zugleich verteilte sie Land an Menschen, die von der neuen Führung abhängig waren.
Die KPD präsentierte die Enteignungen als Bruch mit einer Vergangenheit, in der ostelbische Gutsherren Politik und Militär geprägt hatten. Widerstand gegen die Bodenreform ließ sich dadurch leicht als Verteidigung alter Machtverhältnisse darstellen.
CDU und Liberal-Demokratische Partei unterstützten grundsätzlich eine Neuverteilung des Bodens. Teile ihrer Führung wollten jedoch Ausnahmen für unbelastete Eigentümer oder eine Entschädigung. Die sowjetische Militäradministration ließ solche Einschränkungen nicht zu.
Damit zeigte sich früh, wie begrenzt der Wettbewerb der zugelassenen Parteien war. Sie konnten über Einzelheiten beraten, die politische Grundentscheidung stand jedoch bereits fest.
Noch keine Kollektivierung
Die neuen Besitzer erhielten das Land zunächst zur eigenen Bewirtschaftung. Die KPD versprach, das private Eigentum der Bauern zu schützen. Eine sofortige Übernahme der sowjetischen Kolchosen sollte es nicht geben.
Gerade deshalb fand die Bodenreform bei vielen Landarbeitern und Flüchtlingen Zustimmung. Sie verstanden ihren Hof als persönlichen Besitz und nicht als Vorstufe eines Gemeinschaftsbetriebs.
Wenige Jahre später änderte die SED ihren Kurs. Von 1952 an begann sie, Bauern zum Eintritt in Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften zu bewegen. Steigende Ablieferungspflichten und politische Drohungen erhöhten den Druck.
Für viele Neubauern entstand dadurch ein bitterer Widerspruch: Der Staat hatte ihnen Land gegeben und dabei privates Eigentum versprochen. Nun sollten sie ihre Felder in einen gemeinschaftlich bewirtschafteten Betrieb einbringen.

Zum Weiterlesen
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Bauerkämper, A. (2002): Ländliche Gesellschaft in der kommunistischen Diktatur. Zwangsmodernisierung und Tradition in Brandenburg 1945–1963.*
Kleßmann, C. (1986): Die doppelte Staatsgründung. Deutsche Geschichte 1945–1955.*
Bildnachweis
Titel: Ernte in der Genfer Straße, Berlin, 1946. Wikimedia Commons, Deutsche Fotothek, df_pk_0000235_015. CC BY-SA 3.0.
Urkunde: Bundesarchiv, Bild 183-J0820-0019-001 / CC BY-SA 3.0.
Häuser für Neubauern: Bundesarchiv, Bild 183-N0304-304 / Donath, Otto / CC BY-SA 3.0.
Traktoristin: Bundesarchiv, Bild 183-R90251 / CC BY-SA 3.0.



