Eine königliche Kabinettsorder vom 1. Oktober 1794 erreichte Immanuel Kant wenig später in Königsberg. Darin warf Friedrich Wilhelm II. ihm vor, seine Philosophie zur Herabwürdigung des Christentums missbraucht zu haben. Besonders anstößig erschien dem Herrscher das Buch Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft, das im Vorjahr veröffentlicht worden war. Bei weiterem Ungehorsam drohten dem Professor unangenehme Maßnahmen.
Kant war siebzig Jahre alt und gehörte längst zu den bekanntesten Philosophen Europas. Gegenüber dem preußischen König blieb er ein Untertan. Er verteidigte seine Arbeit, versprach aber, künftig auf öffentliche Äußerungen über Religion zu verzichten.
Ausgerechnet der Denker, der moralische Selbstbestimmung zum Mittelpunkt seiner Philosophie gemacht hatte, beugte sich einer staatlichen Weisung. Die Begegnung von philosophischer Freiheit und königlicher Macht verlief keineswegs so glatt, wie seine Begriffe vermuten ließen. Sie führte mitten in die Frage, die Kant seit Jahren beschäftigte: Woran soll sich ein Mensch beim Handeln halten, wenn persönliche Vorteile und fremde Befehle in eine andere Richtung weisen als sein eigenes Urteil?
Vernunft unter Aufsicht – Ein Professor im preußischen Staat

Die Grundlegung zur Metaphysik der Sitten erschien 1785, noch unter Friedrich II. Die Kritik der praktischen Vernunft folgte bereits unter seinem Nachfolger Friedrich Wilhelm II. Erste gedruckte Exemplare lagen Ende 1787 vor. Beide Werke suchten nach einem Maßstab, der unabhängig davon gelten sollte, was ein Herrscher erlaubte oder eine Kirche verlangte.
Seit dem Thronwechsel 1786 hatte sich das politische Klima verändert. Friedrich Wilhelms Minister Johann Christoph von Wöllner setzte mit dem Religionsedikt von 1788 die Bindung von Geistlichen und Lehrern an die anerkannten Glaubenslehren durch. Die Regierung betrachtete religiöse Unterweisung als eine Angelegenheit, über die sie wachen durfte.
Kant beanspruchte für die Philosophie einen eigenen Prüfungsraum. Auch religiöse Lehren sollten sich der Frage stellen, wie sie mit vernünftiger moralischer Überzeugung zusammenpassten. Das brachte ihn in einen Konflikt, der über eine einzelne Veröffentlichung hinausging: Wer durfte bestimmen, was ein Mensch für wahr und verbindlich halten sollte?
Seine Moralphilosophie setzte beim Urteil jedes vernunftfähigen Menschen an. Wer richtig handeln wollte, sollte die Gründe seines Handelns selbst prüfen können.
Pflicht und Vorteil – Warum der Beweggrund zählt
Kant erklärte den Unterschied zunächst an einem Kaufmann. Ein unerfahrener Käufer kam in dessen Laden. Der Händler verlangte von ihm denselben Preis wie von allen anderen und nutzte seine Unkenntnis nicht aus.
Das konnte schlicht ein gutes Geschäft sein. Wer als zuverlässig galt, gewann Kundschaft. Der Kaufmann verhielt sich korrekt, doch möglicherweise leitete ihn allein die Aussicht auf Einnahmen. Kant unterschied deshalb zwischen einer Handlung, die der Pflicht entsprach, und einer Handlung, die aus Pflicht geschah.
Den besonderen moralischen Wert erhielt Ehrlichkeit für ihn durch den Entschluss, den anderen fair zu behandeln, weil dies geboten war. Dieser Grund musste auch dann tragen, wenn die Täuschung unentdeckt geblieben wäre und Gewinn versprochen hätte.
Damit verlagerte Kant die Prüfung ins Innere des Handelnden. Von außen ließ sich oft schwer erkennen, weshalb jemand das Richtige tat. Die eigene Selbstprüfung war ebenfalls unsicher: Menschen konnten eigennützige Gründe vor sich selbst verbergen.
Freude am Helfen konnte eine Handlung aus Pflicht begleiten. Entscheidend für den moralischen Wert blieb, ob die Achtung vor der moralischen Verpflichtung das Handeln bestimmte oder ob es ganz von einer wechselnden Stimmung abhing. Wer Menschen nur half, solange sie ihm sympathisch waren, hatte noch keinen verlässlichen Maßstab gefunden.
Der kategorische Imperativ – Ein Gesetz auch für mich

Viele Regeln gelten unter einer Bedingung. Wer eine bestimmte Fähigkeit erwerben will, muss üben. Gibt er dieses Ziel auf, entfällt auch der betreffende Grund zur Übung. Kant nannte solche Forderungen hypothetische Imperative.
Ein moralisches Gebot sollte dagegen unabhängig von einem persönlichen Wunsch verpflichten. Für diese unbedingte Forderung verwendete er den Ausdruck kategorischer Imperativ. Eine seiner Formulierungen lautet:
„Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“
Eine Maxime ist der Grundsatz, nach dem jemand handelt. Sie enthält also mehr als die sichtbare Tat: Sie verbindet eine Situation mit einem Vorhaben und dem Zweck, den der Handelnde verfolgt. Kant forderte dazu auf, diesen Grundsatz auf seine allgemeine Geltung zu prüfen.
In der Grundlegung beschrieb er einen Menschen, der Geld brauchte und die Rückzahlung eines Darlehens versprach, obwohl er wusste, dass er das Versprechen nicht halten würde. Seine Regel erlaubte ihm, sich in einer Notlage durch eine falsche Zusage zu helfen.
Wäre eine solche Regel allgemein gültig, verlöre das Versprechen seine Verlässlichkeit. Niemand hätte einen Grund, der Zusicherung zu glauben. Der Handelnde wollte also eine Praxis nutzen, deren Voraussetzungen seine eigene Regel bei allgemeiner Anwendung zerstören würde.
Hier ging es um eine Ausnahme, die er sich selbst genehmigte. Andere sollten ihre Zusagen ernst nehmen, damit er mit einer unehrlichen Zusage Erfolg haben konnte. Kants Prüfung zwang ihn, sich denselben Maßstäben zu unterwerfen, die er bei anderen voraussetzte.
Der Test blieb anspruchsvoll. Schon die Beschreibung einer Maxime konnte beeinflussen, welches Ergebnis herauskam. Eine möglichst günstig formulierte Regel ersetzte keine ehrliche Prüfung des eigenen Beweggrunds. Kants Verfahren verlangte Urteilskraft; es war kein Automat, in den sich jede Handlung mit eindeutigem Ergebnis eingeben ließ.
Autonomie und Würde – Der Mensch gibt sich Gründe
Kant bezeichnete diese moralische Selbstgesetzgebung als Autonomie. Der Wille sollte sich nach einem Gesetz richten, das die Vernunft selbst als allgemein verbindlich erkennen konnte. Darin lag für ihn die eigentliche Freiheit.
Ein Mensch, der jedem Wunsch sofort folgte, war in diesem Sinne keineswegs besonders frei. Er ließ sich von seinen Neigungen bestimmen. Autonomie zeigte sich darin, Abstand zum eigenen Verlangen zu gewinnen und zu fragen, ob sein Grund auch für andere gelten konnte.
Damit erhielt der Pflichtbegriff eine besondere Bedeutung. Moralische Verpflichtung beruhte auf eigener vernünftiger Einsicht. Ein Befehl gewann durch die Stellung seines Urhebers noch keine moralische Berechtigung.
Eine weitere Formulierung des kategorischen Imperativs machte den Anspruch auf andere Menschen anschaulich. Die Menschheit in der eigenen Person und in jeder anderen sollte „jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel“ behandelt werden.
Das kleine Wort „bloß“ war entscheidend. Menschen nahmen ständig die Arbeit anderer in Anspruch. Ein Auftrag an einen Handwerker machte diesen nicht schon zum Werkzeug ohne eigene Rechte. Problematisch wurde das Verhältnis, wenn jemand die Entscheidungsfähigkeit des anderen durch Täuschung ausschaltete oder ihn seinen eigenen Zwecken gewaltsam unterwarf.
Beim falschen Darlehensversprechen umging der Schuldner durch seine Täuschung das Urteil des Kreditgebers über das tatsächliche Vorhaben.
Kant begründete Würde mit der Fähigkeit zur vernünftigen Selbstbestimmung. Sie ließ sich deshalb nicht nach gesellschaftlichem Rang oder wirtschaftlichem Nutzen bemessen. Für ein Europa, in dem Menschen durch ihre Geburt sehr unterschiedliche Rechte besaßen, war das ein weitreichender Anspruch.
Freiheit unter Druck – Das Gedankenexperiment des Fürsten
Die Kritik der praktischen Vernunft von 1788 führte den Gedanken an einen besonders harten Fall heran. Ein Fürst verlangte von einem Menschen ein falsches Zeugnis gegen einen Unschuldigen. Bei einer Weigerung drohte ihm der Tod.
Kant behauptete nicht, jeder würde unter diesem Druck standhalten. Der Bedrohte konnte kaum sicher wissen, wie mutig er tatsächlich wäre. Er musste aber, so Kant, die Verweigerung als möglich ansehen, sobald ihm bewusst wurde, dass er den Unschuldigen nicht durch eine falsche Aussage verderben durfte.
Aus diesem Bewusstsein moralischer Verpflichtung erschloss sich für Kant die Freiheit. Wer sich verantwortlich wusste, musste sich auch als fähig ansehen, aus vernünftigen Gründen zu handeln.
Damit war Freiheit keine naturwissenschaftlich nachgewiesene Eigenschaft. Als Teil der Natur ließ sich der Mensch durch Ursachen erklären, einschließlich seiner Ängste und Wünsche. Als Handelnder musste er sich zugleich unter dem Gesichtspunkt der Verantwortung betrachten. Kant hielt diese beiden Betrachtungsweisen für vereinbar. Sein Argument blieb umstritten: Dass wir Verantwortung beanspruchen, beweist noch nicht ohne Weiteres, dass seine Erklärung der Freiheit zutrifft.
Revolution und Reform – Hoffnung ohne Aufstandsrecht
Die Französische Revolution gab der Frage nach Freiheit eine politische Dringlichkeit. Seit 1789 wurden ererbte Vorrechte angegriffen und die Rechte des Menschen öffentlich zum Maßstab staatlicher Herrschaft erklärt. Zugleich verschärfte sich der Konflikt zwischen der Revolution und den europäischen Monarchien. Preußen beteiligte sich ab 1792 am Krieg gegen Frankreich; 1793 wurde Ludwig XVI. hingerichtet.
Kant verfolgte diese Umwälzungen aus Königsberg. In Der Streit der Fakultäten von 1798 schrieb er der Anteilnahme der Zuschauer eine besondere Bedeutung zu. Menschen hofften auf die Selbstbestimmung eines Volkes, obwohl ihnen ihre Sympathie selbst Nachteile bringen konnte. Darin sah er ein Zeichen einer moralischen Anlage der Menschheit. Die Gewalttaten der Revolution wurden durch diese Hoffnung für ihn keineswegs gerechtfertigt.
Er lehnte ein Recht auf Aufstand gegen die höchste Staatsgewalt ausdrücklich ab. Seine Begründung lautete, dass ein solcher Anspruch die oberste Gesetzgebung selbst aufheben würde. Politischer Fortschritt sollte durch Reformen und öffentliche Kritik erreicht werden.
So blieb eine Spannung bestehen: Kant begrüßte die Aussicht auf eine freiere Verfassung, verwarf aber den gewaltsamen Weg, auf dem sie in Frankreich entstand. Die moralische Freiheit des Einzelnen ließ sich aus seiner Sicht nicht unmittelbar in ein Recht zum Sturz des Herrschers übersetzen.
Basel 1795 – Ein Friedensvertrag reicht nicht aus

Am 5. April 1795 schlossen Preußen und Frankreich in Basel Frieden. Preußen schied aus der Kriegskoalition aus, während Österreich weiterkämpfte. Der Vertrag beendete einen Krieg zwischen zwei Mächten. Er beseitigte weder die übrigen Kämpfe noch die Möglichkeit neuer Kriege.
Im selben Jahr veröffentlichte Kant Zum ewigen Frieden. Er eröffnete die Schrift mit einer bitteren Anekdote: Ein niederländischer Gastwirt habe sein Wirtshausschild, auf dem ein Friedhof abgebildet war, mit den Worten „Zum ewigen Frieden“ versehen. Ob die Aufschrift die kriegführenden Herrscher oder die träumenden Philosophen verspottete, ließ Kant offen.
Für die Lebenden musste Frieden andere Voraussetzungen besitzen. Staaten konnten auch dann in einem unsicheren Verhältnis zueinander stehen, wenn gerade keine Schüsse fielen. Solange jeder seine Ansprüche mit eigener Gewalt durchsetzen durfte, blieb der nächste Krieg möglich.
Kant formulierte deshalb zunächst Bedingungen, die kriegerische Politik zurückdrängen sollten. Friedensverträge durften keine heimlichen Vorbehalte für einen neuen Krieg enthalten. Stehende Heere sollten schrittweise verschwinden. Staatsschulden zur Finanzierung äußerer Machtkämpfe erschienen ihm als Mittel, Krieg über die unmittelbar verfügbaren Ressourcen hinaus zu verlängern.
Auch die Vorstellung, ein Staat könne wie ein Besitzstück erworben werden, griff er an. Ein Gemeinwesen bestand aus Menschen, über die eine Dynastie nicht nach Belieben verfügen durfte. Im Jahr der Veröffentlichung teilten Russland, Preußen und Österreich die verbliebenen Gebiete Polen-Litauens unter sich auf. Der Gegensatz zwischen Kants Maßstab und der Politik der europäischen Höfe war damit besonders deutlich.
Republik und Friedensbund – Wer über den Krieg entscheidet
Kants erste dauerhafte Friedensbedingung betraf die Verfassung der einzelnen Staaten. Sie sollten republikanisch regiert werden. Darunter verstand er eine Regierung nach gemeinsamen Gesetzen mit einer Trennung zwischen gesetzgebender und ausführender Gewalt. Auch eine Monarchie konnte seiner Auffassung nach republikanisch regieren. Der Begriff entsprach also nicht einfach der heutigen Unterscheidung zwischen Monarchie und Republik.
Die Beteiligung der Staatsbürger sollte die Entscheidung zum Krieg erschweren. Wer selbst kämpfen musste und die Kosten aus seinem Vermögen trug, würde einen Krieg sorgfältiger abwägen. Ein Herrscher hingegen konnte ihn beschließen, während sein Leben bei Hof weitgehend ungestört weiterging.
Kant verband seine rechtliche Forderung mit einer Überlegung über Interessen: Diejenigen, die einen Krieg beschlossen, sollten auch von dessen Lasten betroffen sein.
Der zweite Schritt führte zu einem Friedensbund freier Staaten. Ein einzelner Vertrag beendete jeweils einen Krieg. Der Bund sollte die Beziehungen so verändern, dass Kriege dauerhaft überwunden werden konnten, während die Mitgliedstaaten ihre Selbstständigkeit behielten.
Dabei blieb Kants Entwurf zwischen einem strengen Ideal und politischer Durchführbarkeit gespannt. Eine Weltrepublik mit gemeinsamen öffentlichen Gesetzen hielt er der Vernunft nach für folgerichtig. Weil die Staaten eine solche Unterordnung ablehnten, setzte er auf einen sich erweiternden Bund. Die Gefahr eines erneuten Kriegsausbruchs war damit allerdings nicht vollständig beseitigt.
Wie konnten solche Institutionen funktionieren, solange Menschen eigennützig blieben? Kant gab eine überraschende Antwort: Die Errichtung eines Staates sei sogar für ein „Volk von Teufeln“ möglich, sofern diese Verstand besäßen. Ihre gegenläufigen Interessen konnten so aufeinander wirken, dass sie sich wechselseitig an Übergriffen hinderten.
Hier unterschied sich die politische Aufgabe von der moralischen Selbstprüfung. Das Recht sollte die äußere Freiheit verschiedener Menschen miteinander vereinbar machen. Dafür musste nicht jeder Bürger aus einem guten Beweggrund handeln. Verbindliche Gesetze konnten auch jemanden, der auf seinen Vorteil bedacht war, zur Achtung fremder Rechte nötigen.
Weltbürgerrecht und Kolonialgewalt – Die Grenzen des Besuchs
Kants dritte Friedensbedingung betraf Begegnungen zwischen Menschen verschiedener Staaten. Ein friedlich ankommender Fremder durfte wegen seiner Ankunft nicht feindselig behandelt werden. Kant begründete diesen Anspruch mit der gemeinsamen Erdoberfläche: Menschen konnten einander auf ihr nicht unbegrenzt ausweichen.
Dieses Besuchsrecht blieb begrenzt. Ein Anspruch auf dauerhafte Niederlassung folgte daraus nicht. Eine Abweisung durfte jedoch nicht den Untergang des Ankommenden verursachen. Kant behandelte diese Fragen ausdrücklich als Fragen des Rechts; freundliche Gesinnung allein genügte ihm nicht.
An diesem Maßstab maß er auch die europäischen Handelsmächte. Deren Besuche in anderen Weltteilen gingen häufig in Eroberungen über. Handelsstützpunkte führten zur Unterwerfung der Bevölkerung und zu neuen Kriegen. Besonders scharf verurteilte er die Sklaverei auf den Zuckerinseln. Die angeblich zivilisierten Mächte verletzten gerade jene Rechte, auf die sie sich selbst beriefen.
Seine Friedensschrift bezog damit die Gewalt außerhalb Europas in die Prüfung europäischer Politik ein. Der Handel war für Kant nur dann ein möglicher Weg zur Annäherung, wenn er unter Bedingungen stattfand, die auch die Rechte der anderen anerkannten.
Die Grenzen der Gleichheit – Wer politisch ausgeschlossen blieb
Kant zog aus der gleichen Würde keineswegs alle politischen Folgerungen, die heute naheliegen. In der Metaphysik der Sitten von 1797 unterschied er aktive und passive Staatsbürger. Das Stimmrecht setzte für ihn bürgerliche Selbstständigkeit voraus. Frauen und wirtschaftlich abhängige Personen wie Dienstboten schloss er von der aktiven Mitwirkung aus.
Auch sein Verhältnis zu außereuropäischen Menschen war widersprüchlich. In früheren Schriften und Vorlesungen hatte er rassistische Hierarchien vertreten und Europäern eine überlegene Stellung zugeschrieben. Wie weit er diese Auffassungen später aufgab, ist in der Forschung umstritten. Seine Verurteilung kolonialer Gewalt lässt sich belegen; sie erlaubt keine pauschale Entlastung seiner übrigen Äußerungen.
Diese Grenzen gehören zur Geschichte seiner Philosophie. Kant formulierte einen allgemeinen Anspruch auf Achtung und setzte ihn selbst nur unvollständig um. Gerade deshalb lässt sich seine eigene Argumentation gegen die Ausschlüsse wenden: Wenn vernünftige Selbstbestimmung Würde begründet, braucht jede Beschränkung gleicher Rechte eine Rechtfertigung, die sich vor diesem Maßstab behaupten kann.
Die Wahrheit vor der Tür – Ein Streit mit Benjamin Constant

Eine andere Grenze zeigte sich 1797 im Streit mit dem französischsprachigen politischen Denker Benjamin Constant. Dieser bestritt, dass die Pflicht zur Wahrheit unter allen Umständen gelten könne. Sein Beispiel war ein Mörder, der nach einem Menschen fragte, der sich im Haus verborgen hatte.
Kant verteidigte in Über ein vermeintes Recht aus Menschenliebe zu lügen die Wahrhaftigkeit auch in diesem Fall. Er behandelte dabei ausdrücklich eine Situation, in der man einer Antwort nicht ausweichen konnte. Seine Sorge galt der Verlässlichkeit von Erklärungen, auf der auch Verträge und rechtliche Beziehungen beruhten. Wer sich eine Ausnahme gestattete, gefährdete nach seiner Auffassung diese Grundlage.
Das war mehr als eine Empfehlung, die Wahrheit im Alltag ernst zu nehmen. Kant hielt an der Pflicht auch angesichts einer unmittelbaren Bedrohung fest. Seine Argumentation über mögliche Folgen einer Lüge blieb besonders angreifbar.
Der Streit machte ein Problem sichtbar, das seine Ethik weiterhin begleitet: Wie lässt sich eine unbedingt geltende Pflicht anwenden, wenn ihre Befolgung einen anderen Menschen schwer gefährden kann? Constants Einwand traf die Stelle, an der der Schutz einer allgemeinen Regel und die Verantwortung für eine konkrete Person auseinanderzutreten schienen.
Ein vorsichtiges Versprechen – Die Freiheit nach dem Tod des Königs
Kants eigener Umgang mit dem königlichen Befehl von 1794 besaß eine bemerkenswerte Feinheit. Er hatte sein Schweigeversprechen als „getreuester Untertan“ Friedrich Wilhelms II. abgegeben. Später erklärte er, diese Formulierung bewusst gewählt zu haben: Die Bindung sollte nur während der Lebenszeit dieses Königs gelten.
Friedrich Wilhelm II. starb 1797. Im folgenden Jahr veröffentlichte Kant in Der Streit der Fakultäten den Befehl und seine Antwort. Dort verteidigte er auch die Freiheit philosophischer Prüfung gegenüber den Interessen der Regierung. Ob seine damalige Zusage als kluge Begrenzung einer Verpflichtung oder als allzu sorgfältig gewählter Ausweg erschien, konnte der Leser nun selbst beurteilen.
Zum Weiterlesen
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Höffe, O. (2014): Immanuel Kant.* Einführung in Leben, Werk und Wirkung des Königsberger Philosophen.
Willaschek, M.; Stolzenberg, J.; Mohr, G.; Bacin, S. (Hrsg.) (2015): Kant-Lexikon.* Umfassendes Nachschlagewerk zu Begriffen, Schriften und historischen Zusammenhängen.
Bildnachweis
Titel: Die Albertina-Universität in Königsberg, an der Kant unterrichtete, Ende 19. Jhdt.
Alle Bilder gemeinfrei.


