Anfang Oktober 1964 gelangten 57 Menschen durch einen Tunnel nach West-Berlin. Die unterirdische Verbindung begann im Keller einer stillgelegten Bäckerei an der Bernauer Straße und endete auf einem Hof in Ost-Berlin. Über Monate hatten überwiegend Studenten daran gearbeitet. Die Flucht erforderte eine Organisation, die auf beiden Seiten der bewachten Grenze funktionieren musste.
Der später als „Tunnel 57“ bekannte Gang zeigte, wie weit Menschen inzwischen gehen mussten, um Berlin zu durchqueren. Vor dem August 1961 hatte dafür häufig eine Fahrt mit der Bahn genügt. Nun mussten Helfer ein verborgenes Bauvorhaben betreiben und Flüchtende unauffällig zum Einstieg auf der anderen Seite führen. Wer den Weg nutzen wollte, musste ihnen trotz drohender Verfolgung vertrauen.
Eine Grenze aus mehreren Hindernissen
Die ersten Sperren vom August 1961 wurden fortlaufend ausgebaut. Aus Stacheldraht und bewachten Straßen entstand ein gestaffeltes System. Wer aus dem Osten fliehen wollte, musste häufig bereits ein Hindernis überwinden, bevor er den eigentlichen Grenzstreifen erreichte. Dahinter lagen überwachte Flächen, auf denen sich eine Bewegung leichter entdecken ließ.
Von Wachtürmen aus ließen sich die beleuchteten Bereiche beobachten; über Postenwege konnten Grenzsoldaten einen entdeckten Fluchtversuch rasch unterbrechen. Die sichtbare Mauer am westlichen Rand bildete deshalb nur einen Teil der Anlage. Wer sie von West-Berlin aus betrachtete, konnte häufig nicht sehen, welche zusätzlichen Schwierigkeiten auf der anderen Seite bestanden.
Die Absperrung verlief durch die Stadt und um die Westsektoren herum. Ein einfacher Umweg führte daher nicht aus der DDR. Die Führung hatte sowohl den städtischen Raum als auch die Verbindungen ins Umland in die Grenzsicherung einbezogen. Für Flüchtende wurde die Frage entscheidend, an welcher Stelle sie überhaupt eine Gelegenheit zum Überwinden der Sperren finden konnten.
Jeder Ausbau nahm mögliche Wege auf. Häuser und Ruinen in Grenznähe konnten Verstecke oder Zugänge bieten; ihr Abriss beseitigte solche Möglichkeiten. Ein gelungener Fluchtversuch machte die Schwachstelle zugleich den Verantwortlichen bekannt. Die Erfahrung der Flüchtenden ging damit in die Planung neuer Hindernisse ein.

Peter Fechter in der Zimmerstraße
Am 17. August 1962 versuchten Peter Fechter und ein Arbeitskollege, nahe dem Übergang Checkpoint Charlie die Mauer zu überwinden. Grenzposten schossen auf die beiden jungen Männer. Der Einsatz von Schusswaffen zur Verhinderung von Fluchten war Teil ihres Auftrags: Befehl Nr. 76/61 vom 6. Oktober 1961 hatte den Grenzkommandos entsprechende Vorgaben gemacht. Fechters Begleiter erreichte West-Berlin. Fechter selbst blieb schwer verletzt auf der östlichen Seite liegen und rief um Hilfe.

Menschen auf beiden Seiten konnten sein Leiden wahrnehmen. Etwa 50 Minuten vergingen, ohne dass er wirksame Hilfe erhielt. West-Berliner Polizisten und die nahe stationierten westlichen Kräfte überschritten die Grenze nicht. Erst nach dieser Zeit trugen DDR-Grenzposten ihn aus dem Streifen. Im Krankenhaus wurde sein Tod festgestellt.
Sein Tod löste in West-Berlin heftige Proteste aus. Die Grenzsicherung hatte einen Menschen daran gehindert, den Staat zu verlassen, und die politische Trennung hatte auch die Hilfeleistung blockiert. Für einen Verletzten konnte eine geringe räumliche Entfernung zum Westen unüberwindbar bleiben, solange bewaffnete Kräfte das Betreten des Streifens kontrollierten.
Ein interner Bericht der Grenztruppen zog anschließend unter anderem den Schluss, die benutzte Fluchtstelle stärker auszubauen und Fenster zu vermauern. Die Verantwortlichen behandelten den Vorfall damit zugleich als Hinweis auf eine noch nicht ausreichend gesicherte Stelle. Der Ausbau der Anlage setzte gerade dort an, wo die beiden jungen Männer eine Möglichkeit zum Durchkommen gesehen hatten.
Hilfe von der anderen Seite
Mit der Schließung der Grenze konnten bereits im Westen lebende Angehörige eine neue Rolle übernehmen. Sie kannten Menschen, die zurückgeblieben waren, und suchten nach Möglichkeiten, ihnen zu helfen. Daneben engagierten sich Studenten und andere Freiwillige. Einzelne Gruppen entwickelten mit der Zeit Erfahrung und feste Verbindungen.
Die Arbeit benötigte Geld und zuverlässige Kontakte. Ein Tunnel musste über längere Zeit verborgen bleiben. Für andere Wege brauchten Helfer passende Dokumente oder Fahrzeuge. Die zunehmenden Schwierigkeiten förderten eine Professionalisierung, durch die auch bezahlte Fluchthilfe an Bedeutung gewann. Unterschiedliche Motive konnten dabei ineinandergreifen; familiäre Bindung erklärte nicht jede Hilfeleistung.
Die Staatssicherheit versuchte, solche Verbindungen aufzuklären. Sie überwachte Fluchtwillige und setzte Informanten ein. Die Helfer mussten daher entscheiden, wem sie einen Plan mitteilten. Eine große Zahl eingeweihter Menschen verbesserte die Aussicht, viele Personen herauszuholen, vergrößerte aber auch die Gefahr der Entdeckung.
Für die Flüchtenden begann das Risiko lange vor dem Überwinden der Mauer. Schon die Vorbereitung konnte zu einer Verhaftung führen. Eine zurückgelassene Wohnung oder auffällige Nachfragen konnten die Aufmerksamkeit der Behörden wecken. Wer einen Helfer kontaktierte, musste damit rechnen, dass die vermeintliche Verbindung bereits überwacht wurde.
Der „Tunnel 57“
Die Gruppe um den Fluchthelfer Wolfgang Fuchs grub 1964 von der Bernauer Straße aus nach Ost-Berlin. Der Gang führte ungefähr 145 Meter weit unter der Grenze hindurch. Auf der östlichen Seite erreichte er ein Toilettenhäuschen im Hof der Strelitzer Straße 55. Der Zugang über dieses unscheinbare Gebäude sollte es ermöglichen, Flüchtende aus dem normalen Straßenraum in den Tunnel zu führen.
Das Graben allein genügte nicht. Wer den Weg nutzen sollte, musste den Ort erreichen, ohne vorher Verdacht zu erregen. Am Einstieg benötigten die Flüchtenden Hilfe, während auf der Westseite weitere Helfer für das Ende des Weges bereitstanden. Die unterirdische Arbeit und die Bewegung auf den Straßen waren Teile derselben Fluchtaktion.
Die Gruppe brachte 57 Menschen nach West-Berlin, bevor der Weg entdeckt wurde. In der Nacht zum 5. Oktober kehrten Mitarbeiter der Staatssicherheit mit Grenzsoldaten zum östlichen Ausgang zurück und trafen dort auf die Helfer. Es kam zu einem Schusswechsel. Der Grenzsoldat Egon Schultz wurde getroffen und starb.
Die DDR-Führung machte daraus einen Mord durch westliche Fluchthelfer. Schultz wurde als Opfer einer feindlichen Aktion öffentlich herausgestellt. Schulen und andere Einrichtungen erhielten seinen Namen. Diese Darstellung verdeckte den tatsächlichen Ablauf: Ein Helfer hatte Schultz verwundet, die tödlichen weiteren Schüsse stammten jedoch von einem anderen Grenzsoldaten.
Erst die später zugänglichen Unterlagen ermöglichten eine breitere Aufklärung. Der Fall zeigt, weshalb ein zeitgenössischer Bericht über einen Fluchtversuch auch nach seinem politischen Zweck gelesen werden muss. Die Beteiligten befanden sich in einer gefährlichen bewaffneten Auseinandersetzung. Die offizielle Darstellung benutzte den Tod eines Soldaten aber dazu, eine bestimmte Schuldzuweisung durchzusetzen und den eigenen Anteil zu verbergen.
Was die Bewachung im Alltag bewirkte
Die Grenze veränderte auch das Leben derjenigen, die keinen Fluchtversuch unternahmen. Besuche und Ausreisen hingen von Genehmigungen ab. Familien mussten Nachrichten übermitteln, ohne sich frei treffen zu können. Die Möglichkeit des Fortgehens war zu einer Entscheidung geworden, die der Staat beanspruchte.
In der Nähe der Anlagen unterlagen Menschen zusätzlichen Kontrollen. Bewohner und Beschäftigte mussten nachweisen können, weshalb sie sich dort aufhielten. Auch auf der westlichen Seite prägte die Mauer Straßen und Wege. Eine vertraute Nachbarschaft konnte nur wenige Meter entfernt liegen und dennoch unerreichbar sein.
Die Grenzsoldaten sollten diesen Zustand täglich aufrechterhalten. Dienstvorschriften und die Kontrolle durch Vorgesetzte banden sie an den Auftrag, Fluchten zu verhindern. Die Posten standen dabei nicht außerhalb der Bevölkerung, deren Bewegung sie einschränkten. Auch sie hatten Angehörige und mussten sich zur Möglichkeit verhalten, dass ein Mensch die bewachte Linie überschritt.
Nach der Entdeckung musste die Gruppe den Tunnel aufgeben, während die Grenzanlagen bestehen blieben. Der Tod von Egon Schultz wurde öffentlich den Fluchthelfern zugeschrieben, obwohl die DDR-Untersuchungen den tödlichen Beschuss durch einen Kameraden festgestellt hatten. Erst die später zugänglichen Akten machten diesen Widerspruch überprüfbar. Sie erschlossen damit auch Entscheidungen der Behörden, die sich aus den damaligen Berichten über die Grenze nicht erkennen ließen.
Zum Weiterlesen
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Detjen, M. (2005): Ein Loch in der Mauer. Die Geschichte der Fluchthilfe im geteilten Deutschland 1961–1989*. Wissenschaftliche Untersuchung der Helfergruppen und ihrer Handlungsmöglichkeiten.
Heydemann, G. (2003): Die Innenpolitik der DDR*. Einordnung des Grenzregimes in die Sicherung der SED-Herrschaft.
Bildnachweise
Gedenkmarkierung für einen Fluchttunnel von 1971 an der Bernauer Straße, Aufnahme vom 3. Oktober 2011. Dietmar Rabich. CC BY-SA 4.0. Dateiquelle.
Grenzpolizei: DDR-Polizisten an der Bernauer Straße, 24. September 1961. Wikimedia Commons, The Central Intelligence Agency. Gemeinfrei.
Peter Fechter: Mahnmal in Berlin, 19. Juni 2005. Wikimedia Commons, Jens Lordan. CC BY-SA 3.0.




