Startseite » Der Fall Alger Hiss – Spionageverdacht und politische Glaubwürdigkeit

Der Fall Alger Hiss – Spionageverdacht und politische Glaubwürdigkeit

Behälter der „Pumpkin Papers“, 1948.

Whittaker Chambers nannte im August 1948 vor einem Ausschuss des Repräsentantenhauses den Namen Alger Hiss. Der frühere Kommunist beschuldigte einen Mann, der im Außenministerium gearbeitet und an wichtigen internationalen Verhandlungen mitgewirkt hatte. Hiss bestritt die Vorwürfe. Aus einer Anhörung in Washington entstand ein Konflikt, der vor Gericht führte und die politische Laufbahn Richard Nixons beschleunigte.

Chambers erklärte zunächst, Hiss habe zu einem kommunistischen Untergrundnetz gehört. Erst später rückte die Weitergabe von Dokumenten an sowjetische Stellen in den Mittelpunkt. Diese Veränderung der Aussage ist wichtig. Der Fall begann nicht mit der öffentlichen Vorlage eines vollständig bewiesenen Spionagevorgangs. Erweiterte Beschuldigungen führten im Verlauf der Auseinandersetzung jeweils zu neuer Prüfung und Gegenwehr.

Zwei Lebensläufe vor dem Ausschuss

Hiss verkörperte für viele Beobachter den gebildeten öffentlichen Dienst. Er hatte eine erfolgreiche juristische Laufbahn begonnen und war im Regierungsapparat aufgestiegen. Seine Arbeit führte ihn bis in das Umfeld der Gründung der Vereinten Nationen. Als Chambers ihn öffentlich angriff, leitete er bereits den Carnegie Endowment for International Peace.

Chambers besaß eine andere Vergangenheit. Er hatte mit Kommunisten zusammengearbeitet und später mit ihnen gebrochen. Inzwischen schrieb er für das Nachrichtenmagazin Time. Seine Kenntnis geheimer Verbindungen konnte ihn zu einem wichtigen Zeugen machen. Gerade die Verheimlichung, die zu seiner früheren Tätigkeit gehört hatte, bot der Gegenseite jedoch einen Ansatz, seine Glaubwürdigkeit anzugreifen.

Whittaker Chambers, 1948.
Whittaker Chambers, 1948.

Hiss bestritt, Chambers unter diesem Namen gekannt zu haben. Im Verlauf der Gegenüberstellungen räumte er eine frühere Bekanntschaft unter einem anderen Namen ein. Damit verschob sich die Frage. Nun musste erklärt werden, wie eng der Kontakt gewesen war und weshalb sich Chambers an private Einzelheiten aus Hiss’ Leben erinnerte.

Der junge republikanische Abgeordnete Richard Nixon drängte darauf, die Untersuchung fortzusetzen. Er behandelte die Widersprüche als Ansatz für weitere Nachforschungen. Für ihn bot der Fall Gelegenheit, gegenüber einem angesehenen ehemaligen Regierungsbeamten eigene politische Entschlossenheit vorzuführen. Zugleich setzte er seinen Ruf aufs Spiel: Ein Zusammenbruch der Beschuldigungen hätte auch ihn getroffen.

Was eine Anhörung nicht entscheiden konnte

Der Ausschuss für unamerikanische Umtriebe, gewöhnlich HUAC genannt, war kein Strafgericht. Er konnte Zeugen vorladen und Öffentlichkeit herstellen. Ob Hiss eine Straftat begangen hatte, musste dagegen in einem gerichtlichen Verfahren mit eigenen Regeln entschieden werden.

Diese Grenze wurde in der öffentlichen Wahrnehmung leicht undeutlich. Wer unter Eid vor dem Ausschuss aussagte, erschien in den Nachrichten bereits als Beschuldigter oder Entlasteter. Zeitungen berichteten über die Persönlichkeiten und ihr Auftreten. Die Frage, wem ein Leser gesellschaftlich näherstand, konnte dabei neben die Prüfung einer konkreten Behauptung treten.

Hiss ging seinerseits gegen Chambers vor. Eine Verleumdungsklage sollte ihm erlauben, die Anschuldigungen außerhalb des geschützten Ausschussraums anzufechten. Sie führte jedoch auch zu neuen Aussagen und zur Vorlage von Material, das Chambers zuvor zurückgehalten hatte. Der Versuch der Gegenwehr vergrößerte damit die Zahl überprüfbarer Behauptungen.

Papiere und eine Schreibmaschine

Chambers legte Abschriften von Regierungsdokumenten und handschriftliche Notizen vor. Er erklärte, Hiss habe ihm das Material in den 1930er-Jahren zur Weitergabe überlassen. Hinzu kamen Filme, deren spektakulärer Aufbewahrungsort auf Chambers’ Farm den Unterlagen den Namen „Pumpkin Papers“ eintrug: Ein Teil war vorübergehend in einem ausgehöhlten Kürbis versteckt gewesen.

Für die gerichtliche Auseinandersetzung war der Kürbis weniger wichtig als die Herkunft der Schriftstücke. Sachverständige verglichen Maschinenschrift und Merkmale einer Schreibmaschine aus dem Haushalt Hiss. Die Anklage verband diesen Befund mit Chambers’ Aussagen. Die Verteidigung bestritt die Schlussfolgerungen und griff die Zuverlässigkeit des Belastungszeugen an.

Dokumente waren hier nicht selbsterklärend. Selbst wenn eine Abschrift mit einer bestimmten Maschine in Verbindung gebracht werden konnte, musste noch geklärt werden, wer sie angefertigt und weitergegeben hatte. Die Beweiskette entstand aus dem Zusammenwirken materieller Spuren und persönlicher Aussagen. Gerade deshalb besaß die Frage nach der Glaubwürdigkeit der Beteiligten solches Gewicht.

Das Urteil betraf einen Meineid

Eine Anklage wegen der behaupteten Spionagehandlungen scheiterte an der Verjährungsfrist. Die Staatsanwaltschaft klagte Hiss deshalb wegen falscher Aussagen unter Eid an. Im Mittelpunkt stand, ob er die Weitergabe von Dokumenten und seine späteren Kontakte zu Chambers wahrheitswidrig bestritten hatte.

Der erste Prozess endete 1949 ohne Einigung der Geschworenen. Im zweiten Verfahren wurde Hiss am 21. Januar 1950 schuldig gesprochen und zu fünf Jahren Haft verurteilt. Das Urteil war eine Verurteilung wegen Meineids. Die häufige Verkürzung, Hiss sei gerichtlich wegen Spionage verurteilt worden, verwischt den tatsächlichen Anklagegrund.

Der Unterschied macht die Unterlagen nicht bedeutungslos. Die behauptete Dokumentenweitergabe gehörte zum Kern des Verfahrens. Er begrenzt aber, was sich als genauer Inhalt des Urteils angeben lässt. Auch spätere Diskussionen über sowjetische Geheimdienstquellen sind von der Frage zu trennen, welche Beweise die Geschworenen damals vorgelegt bekamen.

Ein einzelner Fall wurde politisch vergrößert

Alger Hiss, 19. März 1965.
Alger Hiss, 19. März 1965.

Nixon konnte den Ausgang als Bestätigung seines Beharrens darstellen. Kritiker der Regierung benutzten den Fall, um die Zuverlässigkeit des außenpolitischen Personals insgesamt anzuzweifeln. Aus einer konkreten Beschuldigung entstand der weiterreichende Vorwurf, eine gesellschaftlich abgeschlossene Führungsschicht schütze ihre eigenen Leute.

Tatsächliche sowjetische Spionage machte die Sorge vor unerlaubter Informationsweitergabe verständlich. Sie bewies jedoch nicht jede weitere Anschuldigung. Der politische Nutzen des Falls lag gerade darin, diesen Abstand zu verkürzen: Wenn ein angesehener ehemaliger Beamter gelogen hatte, konnten andere ähnlich angesehene Männer leichter unter denselben Verdacht geraten.

Hiss bestritt seine Schuld auch nach der Haft. Für Nixon wurde die Untersuchung dagegen zu einem festen Bestandteil seiner öffentlichen Biographie. Derselbe Vorgang blieb damit in zwei Formen gegenwärtig: als umstrittene Beweiskette über Handlungen der 1930er-Jahre und als politischer Erfolg, mit dem ein Abgeordneter seinen Anspruch auf größere Aufgaben begründete.


Zum Weiterlesen

Links, die mit Sternchen (*) gekennzeichnet sind, führen auf die Seite von Amazon.de. Wenn Sie über diese Links bestellen, unterstützen Sie unsere Arbeit, ohne dass Ihnen Mehrkosten entstehen.

Schrecker, E. (1998): Many Are the Crimes. McCarthyism in America*. Quellenreiche Untersuchung der antikommunistischen Verfolgung und ihrer politischen Voraussetzungen.

Patterson, J. T. (1996): Grand Expectations. The United States, 1945–1974*. Wissenschaftliche Gesamtdarstellung mit Einordnung des Hiss-Verfahrens.

Bildnachweis

Titel: Behälter der „Pumpkin Papers“, 1948. NARA, 7797870 (Seite 2); U.S. Department of Justice. Gemeinfrei.

Whittaker Chambers, 1948. Library of Congress, New York World-Telegram & Sun Collection / Fred Palumbo. Gemeinfrei.

Alger Hiss, 19. März 1965. Wikimedia Commons, Los Angeles Times photographic archive. CC BY 4.0.

Schreibe einen Kommentar