Am 18. Oktober 1161 lässt Heinrich der Löwe an der Ertheneburg eine Urkunde ausstellen. Schon die ersten Zeilen sprechen von Feindschaft und Tötungen zwischen Deutschen und Gotländern. Der Herzog erklärt den Streit für beendet und verspricht beiden Seiten Schutz. Welche Vorfälle dem vorausgingen, verrät der Text nicht. Er zeigt jedoch, wie umkämpft der Zugang zum Ostseehandel geworden war.
Gotland liegt in der Mitte

Die Insel Gotland besaß eine günstige Lage zwischen Schweden, der südlichen Ostseeküste und den Handelsplätzen der Rus. Ihre Kaufleute fuhren seit Langem nach Osten und brachten Pelze oder Wachs nach Westen. Auch in Sachsen waren sie bekannt. Kaiser Lothar III., der Großvater Heinrichs des Löwen, hatte ihnen dort bereits besondere Rechte gewährt.
Die Lübecker Kaufleute waren dagegen vergleichsweise neu im Ostseeraum. Ihr Hafen wuchs rasch, doch für Fahrten nach Gotland und weiter in die Rus brauchten sie sichere Anlaufplätze. Die Gotländer verfügten über die nötigen Kontakte und kannten die Handelswege.
Aus dieser Begegnung entstand Konkurrenz. Deutsche Kaufleute wollten auf Gotland dieselben Möglichkeiten erhalten, die gotländische Händler in Sachsen schon besaßen. Die Spannungen eskalierten so weit, dass Heinrich in seiner Urkunde ausdrücklich auf Blutvergießen eingehen musste.
Rechte auf beiden Seiten
An der Ertheneburg, einem wichtigen Elbübergang nahe dem heutigen Artlenburg, bestätigte Heinrich die älteren Rechte der Gotländer. Ihre Waren sollten in seinem Herrschaftsgebiet vom Zoll befreit sein. Wurde ein Kaufmann angegriffen oder sein Eigentum beschädigt, konnte er Entschädigung verlangen.
Für die deutschen Kaufleute auf Gotland sollte derselbe Grundsatz gelten. Wer einem Fremden Schutz gewährte, durfte entsprechenden Schutz für die eigenen Leute erwarten. Das Privileg machte damit aus einer persönlichen Zusage ein Geschäft auf Gegenseitigkeit.
Heinrich verfolgte zugleich die Interessen seines neuen Hafens. Am Ende der Urkunde forderte er die Gotländer auf, seine Gebiete häufig zu besuchen – besonders Lübeck. Drei Jahre nach der Übernahme der Stadt brauchte der Herzog erfahrene Händler, die Waren und Kontakte mitbrachten.
Odelrich vertritt die Deutschen
In einem zugehörigen Schreiben bestätigte Heinrich einen Mann namens Odelrich als Vertreter der deutschen Kaufleute auf Gotland. Odelrich sollte ihre gemeinsamen Anliegen wahrnehmen und bei Streitfällen als Ansprechpartner dienen. Seine Befugnisse blieben begrenzt, doch sein Amt zeigt, dass sich die Kaufleute bereits außerhalb ihrer Heimat zusammenschlossen.

Sie handelten weiterhin auf eigene Rechnung. Auf einer fernen Insel konnten sie ihre Rechte jedoch leichter gemeinsam verteidigen. Herkunft und Reiseziel verbanden Menschen, die zu Hause aus verschiedenen Städten stammten.
Spätere Historiker erklärten das Artlenburger Privileg deshalb gelegentlich zur Geburtsurkunde der Hanse. Die Urkunde regelte zunächst einen konkreten Konflikt zwischen deutschen und gotländischen Kaufleuten. Händler im Nordseehandel oder am Rhein waren daran nicht beteiligt.
Ihre langfristige Bedeutung lag in einem Verfahren, das den hansischen Handel später immer wieder prägen sollte: Kaufleute verlangten im Ausland verbriefte Rechte und traten dort gemeinsam auf. Heinrich erkannte zugleich, dass Lübeck den Ostseehandel nur zusammen mit den bereits etablierten Gotländern erschließen konnte.
Der Frieden von Artlenburg machte aus Konkurrenten keine Freunde. Er gab ihnen jedoch einen verlässlichen Rahmen für ihre Geschäfte. Wer künftig von Lübeck nach Gotland fuhr, konnte sich auf Rechte berufen, die auch für Gotländer in Heinrichs Gebiet galten.
Zum Weiterlesen
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Hammel-Kiesow, R. (2025): Die Hanse.*
Wubs-Mrozewicz, J.; Jenks, S. (Hrsg.) (2013): The Hanse in Medieval and Early Modern Europe.*
Bildnachweis
Titel: Ertheneburg: Walldurchlass der ehemaligen Toranlage von Norden.
Karte Gotland: Wikimedia Commons, Erik Frohne, NordNordWest. CC BY-SA 3.0.
Alle weiteren Bilder gemeinfrei.




