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Frühjahr 1933 – Reichstagsbrand und Ermächtigungsgesetz

Serie: Hitler, Folge 9

Reichstagsbrand

Am Abend des 27. Februar 1933 brannte das Reichstagsgebäude in Berlin. Noch in der Nacht wurde der niederländische Kommunist Marinus van der Lubbe festgenommen. Die Hintergründe des Brandes sind bis heute Gegenstand der Forschung. Unstrittig ist, dass die Regierung das Ereignis sofort politisch nutzte.

Bereits am 28. Februar erließ Reichspräsident Paul von Hindenburg auf Drängen der Regierung die „Verordnung zum Schutz von Volk und Staat“. Die Verordnung hob zentrale Grundrechte auf. Pressefreiheit und Versammlungsfreiheit galten nur noch eingeschränkt. Das Briefgeheimnis wurde aufgehoben. Polizeibehörden erhielten weitreichende Befugnisse.

Die Maßnahme verwandelte den Wahlkampf in ein Klima der Gewalt und Einschüchterung. Kommunistische Funktionäre wurden verhaftet, Parteibüros durchsucht und Versammlungen aufgelöst. Die Opposition verlor ihre Handlungsmöglichkeiten.

Wahl unter Ausnahmebedingungen

Am 5. März 1933 wurde ein neuer Reichstag gewählt.

Die Abstimmung erfolgte unter massivem Druck. SA und SS prägten das Straßenbild. Viele kommunistische Abgeordnete befanden sich in Haft. Obwohl der Wahlkampf weder fair noch frei war, blieb das Ergebnis formal gültig.

Die NSDAP erreichte 43,9 % der Stimmen. Die DNVP kam auf 8,0 %. Zusammen verfügten beide Parteien über 51,9 %. Die NSDAP blieb trotz des Terrors auf die Unterstützung der DNVP angewiesen, um parlamentarisch regieren zu können.

Das Ermächtigungsgesetz

Kroll-Oper, 1933

Am 23. März 1933 trat der neu gewählte Reichstag in der Berliner Kroll-Oper zusammen. Die Regierung legte das „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ vor, das als Ermächtigungsgesetz bekannt wurde.

Das Gesetz erlaubte der Regierung, für vier Jahre eigenständig Gesetze zu erlassen, auch wenn diese von der Verfassung abwichen. Der Reichstag übertrug damit sein wichtigstes Recht, die Gesetzgebung, auf das Kabinett unter Führung von Adolf Hitler.

Für die Annahme war eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Die kommunistischen Mandate waren faktisch ausgeschaltet. Von 120 gewählten SPD-Abgeordneten konnten nur 94 an der Abstimmung teilnehmen. 26 befanden sich in Haft oder waren an der Anreise gehindert. Diese 94 stimmten geschlossen gegen das Gesetz. Das Zentrum und mehrere bürgerliche Parteien unterstützten die Vorlage, nachdem Hitler ihnen Garantien für die Kirche und die Verwaltung zugesichert hatte. Das Gesetz wurde mit großer Mehrheit verabschiedet.

Eine neue Machtverteilung

Mit dem Ermächtigungsgesetz durfte die Regierung selbst die Regeln schreiben, nach denen sie regierte. Parlamentarische Kontrolle spielte fortan kaum noch eine Rolle. Der Ausnahmezustand erhielt eine dauerhafte Grundlage im Gesetz.

In den Wochen nach dem 23. März nutzte die Regierung diese Befugnisse konsequent. Länderregierungen wurden abgesetzt. Parteien verschwanden aus dem politischen Leben. Beamte verloren ihre Stellung, wenn sie als unzuverlässig galten. Das Gesicht des Staates veränderte sich grundlegend.

Reichstagsbrandverordnung und Ermächtigungsgesetz bildeten zusammen das juristische Fundament dieses Prozesses. Innerhalb weniger Wochen hatte sich die Gewichtsverteilung im Staat dauerhaft verschoben.

Die Ereignisse des Frühjahrs 1933 offenbarten die Schwächen der Weimarer Verfassung: Sie wurden gezielt ausgenutzt, um die Demokratie mit ihren eigenen, formal legalen Mitteln abzuschaffen. Die Diktatur entstand durch die systematische Aushöhlung der Institutionen von innen heraus.


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Bildnachweis

Titel: Am Morgen nach dem Reichstagsbrand, 28. Februar 1933. Bundesarchiv, Bild 146-1977-148-19A. CC BY-SA 3.0.

Kroll-Oper: Bundesarchiv, Bild 183-U0613-504. CC BY-SA 3.0.

Alle weiteren Bilder gemeinfrei.

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