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Unverletzlich und heilig – Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789

Am 26. August 1789 stimmen die Abgeordneten der Nationalversammlung in Versailles über einen Text ab, der nur wenige Seiten umfasst. Sie erklären Freiheit und Gleichheit zu Rechten jedes Menschen. Gesetze sollen für alle gelten, Steuern nach denselben Grundsätzen erhoben werden. Die staatliche Gewalt soll sich auf den Willen der Bürger stützen. Wenige Wochen zuvor hatte Frankreich noch auf einer Gesellschaft beruht, in der Herkunft über Rechte und Pflichten entschied.

Die Erklärung entsteht unter Zeitdruck. Nach den Bauernaufständen des Sommers und den Beschlüssen vom 4. August arbeitet die Nationalversammlung an einer Verfassung. Bevor sie deren Einzelheiten festlegt, will sie bestimmen, welche Rechte der Staat künftig achten muss.

Rechte vor der Verfassung

Schon seit Beginn der Generalstände fordern Abgeordnete, die künftige Verfassung mit einer Erklärung grundlegender Rechte zu verbinden. Verschiedene Entwürfe liegen vor. Zu den bekanntesten Autoren gehört Lafayette, der wenige Jahre zuvor im amerikanischen Unabhängigkeitskrieg gekämpft hat. Er steht in Kontakt mit Thomas Jefferson, dem amerikanischen Gesandten in Paris. Auch andere Abgeordnete bringen eigene Texte ein.

Das amerikanische Vorbild ist deutlich erkennbar. Die Unabhängigkeitserklärung von 1776 und die Verfassungen einzelner amerikanischer Staaten haben Rechte bereits schriftlich festgehalten. Die französischen Abgeordneten passen die Vorbilder an die Lage im eigenen Land an: Ihre Erklärung richtet sich gezielt gegen ständische Vorrechte und staatliche Willkür.

Die Beratungen beginnen am 20. August. Artikel für Artikel stimmen die Abgeordneten über Formulierungen ab. Sechs Tage später liegt ein Text mit 17 Artikeln vor.

Frei und gleich an Rechten

Druck von 1789

Der erste Artikel setzt den Ton: Menschen werden frei und gleich an Rechten geboren und bleiben es. Unterschiede zwischen Bürgern sollen nur dann gelten, wenn sie dem gemeinsamen Nutzen dienen.

Damit greifen die Abgeordneten unmittelbar die Ständegesellschaft an. Adel oder geistlicher Rang sollen keine eigenen politischen Rechte mehr begründen. Beim Zugang zu öffentlichen Ämtern sollen Fähigkeiten und Verdienste entscheiden, nicht die Herkunft.

Ein weiterer Artikel nennt Freiheit, Eigentum und Sicherheit als natürliche Rechte. Hinzu kommt das Recht, sich gegen Unterdrückung zu wehren. Eigentum erhält dabei einen besonders starken Schutz. Artikel 17 bezeichnet es schließlich als unverletzlich und heilig. Eine Enteignung ist nur für einen gesetzlich festgestellten öffentlichen Zweck und gegen Entschädigung zulässig.

Wer macht das Gesetz?

Die Erklärung verändert auch die Begründung staatlicher Macht: Nach Artikel 3 liegt die Souveränität allein bei der Nation. Keine einzelne Person und keine Körperschaft darf politische Gewalt ausüben, die sich nicht auf die Nation zurückführen lässt.

Das Gesetz wiederum gilt als Ausdruck des allgemeinen Willens. Bürger sollen persönlich oder durch Vertreter an seiner Entstehung mitwirken können. Vor diesem Gesetz sollen alle gleich sein.

Diese Sätze greifen unmittelbar in den Streit ein, der seit Mai in Versailles geführt wird. Der Dritte Stand hatte zunächst darum gekämpft, nach Köpfen abstimmen zu können. Nun erklärt die Nationalversammlung einen wesentlich weitergehenden Grundsatz: Die Nation wird zur Quelle gesetzlicher Legitimität; der König verliert seine bisherige Vorrangstellung.

Schutz vor staatlicher Willkür

Mehrere Artikel legen fest, was Behörden und Gerichte einem Bürger antun dürfen. Niemand soll ohne gesetzliche Grundlage angeklagt oder festgenommen werden. Strafen müssen auf einem bereits bestehenden Gesetz beruhen. Ein Beschuldigter gilt bis zu seiner Verurteilung als unschuldig.

Auch Meinungen und Veröffentlichungen erhalten Schutz. Bürger dürfen ihre Ansichten äußern und verbreiten. Der Gesetzgeber darf allerdings Grenzen setzen, wenn dabei Rechte anderer verletzt oder bestehende Gesetze gebrochen werden.

Die Abgeordneten reagieren damit auf Erfahrungen des alten Frankreich. Königliche Haftbefehle hatten es ermöglicht, Menschen ohne gewöhnliches Gerichtsverfahren festzusetzen. Zensurbehörden kontrollierten Druckschriften. Die Erklärung legt nun fest, dass staatliche Eingriffe eine gesetzliche Grundlage brauchen.

Die Grenzen der Erklärung

Der Anspruch des Textes ist umfassender als seine unmittelbare Anwendung. Von Menschenrechten ist die Rede, doch politische Mitwirkung steht keineswegs allen Bewohnern Frankreichs offen. Frauen besitzen kein Wahlrecht. Auch bei Männern wird die Nationalversammlung bald zwischen Bürgern unterscheiden, die wählen dürfen, und solchen, die von Wahlen ausgeschlossen bleiben.

Die Erklärung beseitigt ebenso wenig die Sklaverei in den französischen Kolonien. Auf Saint-Domingue und anderen karibischen Inseln halten Plantagenbesitzer weiterhin versklavte Menschen fest. Gerade dort stellt sich bald die Frage, ob die in Versailles verkündeten Rechte tatsächlich für jeden Menschen gelten.

Diese Widersprüche entstehen nicht erst in späteren Debatten. Schon 1789 lässt der allgemein formulierte Anspruch offen, wie weit die Abgeordneten bereit sind, ihn praktisch umzusetzen.

Der König soll zustimmen

Schloss Versailles

Mit der Abstimmung vom 26. August ist der Konflikt deshalb nicht beendet. Die Erklärung soll Teil der künftigen Verfassung werden, doch Ludwig XVI. zögert, sowohl die Beschlüsse vom 4. August als auch die Menschenrechtserklärung anzuerkennen.

Während in Versailles weiter verhandelt wird, verschlechtert sich in Paris erneut die Versorgung. Brot bleibt teuer. Zugleich kursieren Gerüchte über den Hof und über mögliche Schritte gegen die Revolution.

Anfang Oktober machen sich Tausende Pariserinnen auf den Weg nach Versailles. Ihre unmittelbare Forderung gilt dem Brot. Doch ihr Marsch wird auch die Frage entscheiden, ob der König die Beschlüsse der Nationalversammlung akzeptiert – und ob er weiterhin in Versailles bleiben kann


Zum Weiterlesen

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Bildnachweis

Titel: Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte in einer Darstellung von Jean-Jacques Le Barbier, 1896.

Buchseite: Wikimedia Commons, Ambre Troizat. CC BY-SA 4.0.

Schloss Versailles: Wikimedia Commons, ToucanWings. CC BY-SA 3.0.

Alle weiteren Bilder gemeinfrei.

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