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Die Vertriebenen finden eine neue Heimat – Aufnahme, Konflikte und Lastenausgleich

Das Bundeshaus in Bonn am 6. Mai 1961.

Nachkriegsdeutschland · Folge 16

Bei der Landtagswahl in Schleswig-Holstein im Juli 1950 erreichte der Block der Heimatvertriebenen und Entrechteten, kurz BHE, 23,4 Prozent der Stimmen. Die junge Partei wurde damit stärker als die CDU. In einem Land, das besonders viele Flüchtlinge und Vertriebene aufgenommen hatte, ließ sich die Unzufriedenheit der Neuankömmlinge unmittelbar in politische Macht umsetzen.

Hinter dem Wahlergebnis standen Erfahrungen, die durch das Ende der unmittelbaren Nachkriegsnot keineswegs erledigt waren. Familien lebten weiterhin in Lagern oder in zugewiesenen Räumen fremder Wohnungen. Wer seinen Hof oder Betrieb verloren hatte, konnte an frühere Eigentumsverhältnisse kaum anknüpfen. Die Bundesrepublik musste für Menschen eine wirtschaftliche Zukunft schaffen, deren Rückkehr in ihre Herkunftsorte politisch nicht absehbar war.

Flüchtlingsbaracken in Eckernförde, 1951
Flüchtlingsbaracken in Eckernförde, 1951. Die Aufnahme veranschaulicht die beengte Unterbringung vieler Familien nach der Vertreibung.

Untergebracht, aber noch nicht angekommen

Bei der Volkszählung 1950 lebten in der Bundesrepublik rund 7,9 Millionen Vertriebene. Hinzu kamen etwa 1,5 Millionen Menschen, die aus der sowjetischen Besatzungszone oder der DDR zugewandert waren. Flucht vor der Roten Armee und die anschließenden Vertreibungen hatten Millionen Deutsche nach Westen geführt. Sie kamen aus den früheren deutschen Ostgebieten und aus anderen Siedlungsgebieten in Ostmitteleuropa. Flucht und Vertreibung standen im Zusammenhang mit der nationalsozialistischen Besatzungs- und Vernichtungspolitik und der nachfolgenden Neuordnung Europas. Für die Betroffenen brachten sie häufig den Verlust von Angehörigen und des vertrauten Lebensumfeldes mit sich.

Die Verteilung auf die westlichen Besatzungszonen folgte zunächst der drängenden Frage, wo Menschen überhaupt untergebracht und ernährt werden konnten. Stark zerstörte Großstädte boten dafür wenig Raum. Deshalb kamen viele Neuankömmlinge in ländliche Gebiete, etwa in Schleswig-Holstein oder Bayern. Dort fanden sie eher ein Dach über dem Kopf als einen Arbeitsplatz, der ihrer Ausbildung entsprach.

Dieser Unterschied wurde für die weitere Eingliederung entscheidend. Handwerker brauchten zahlungskräftige Kunden und eine Werkstatt; ehemaligen Landwirten fehlte meist der eigene Hof, um ihre Berufserfahrung zu nutzen. Wo die Industrie Arbeitskräfte suchte, mangelte es dagegen an Wohnraum. Für viele wurde deshalb ein zweiter Umzug nötig, bevor sie eine passende Beschäftigung fanden.

Die Einweisung in private Wohnungen erzeugte harte Konflikte. Einheimische empfanden den Verlust eigener Räume als Zumutung; die Eingewiesenen waren von fremden Haushalten abhängig. Unterschiedliche Konfessionen konnten die Distanz zusätzlich vergrößern. Dass beide Gruppen Deutsche waren, schützte die Neuankömmlinge weder vor abwertenden Bezeichnungen noch vor dem Verdacht, bevorzugt unterstützt zu werden.

Eine eigene politische Stimme

Die Besatzungsmächte hatten eigenständige politische Zusammenschlüsse von Vertriebenen zunächst eingeschränkt. Mit der Lockerung dieser Verbote entstanden Interessenverbände und Parteien. In den Landsmannschaften pflegten die Mitglieder Verbindungen zu ihren Herkunftsgebieten. Der BHE sammelte darüber hinaus Wähler, die sich von den bestehenden Parteien bei ihren materiellen Forderungen nicht ausreichend vertreten sahen.

In Schleswig-Holstein gehörte im September 1950 etwa ein Drittel der Bevölkerung zur Gruppe der Flüchtlinge und Vertriebenen. Ihr außergewöhnlich hoher Anteil und die anhaltende wirtschaftliche Not erklären den Erfolg der Partei in diesem Land. Die Partei verband Forderungen nach einer besseren Versorgung mit dem Anspruch, das verlorene Eigentum und die verlorene Heimat politisch nicht aufzugeben. Damit erreichte sie auch Menschen, deren frühere gesellschaftliche Stellung im Westen kaum noch zählte.

Die Vertriebenen bildeten dennoch keinen geschlossenen politischen Block. Viele stimmten für die Unionsparteien oder die SPD. Diese Parteien mussten ihrerseits um die große Wählergruppe werben. Die Forderungen nach Wohnraum und Entschädigung wurden dadurch Teil des allgemeinen politischen Wettbewerbs. Seit 1953 gehörte der inzwischen als Gesamtdeutscher Block/BHE auftretende Zusammenschluss selbst zur Regierung Adenauers.

Die Interessenvertretung blieb dabei mit belasteten politischen Biografien verflochten. Auch frühere Nationalsozialisten gewannen in den Verbänden und Parteien Einfluss. Die öffentliche Betonung deutscher Verluste drängte die vorausgegangenen deutschen Verbrechen häufig in den Hintergrund. Ein Anspruch auf Unterstützung nach der Vertreibung beantwortete jedoch nicht die Frage nach dem früheren Verhalten einzelner Funktionäre.

Schäden feststellen, ohne alles zu ersetzen

1952 beschloss die Bundesrepublik das Lastenausgleichsgesetz. Es sollte Menschen unterstützen, die durch Krieg und Vertreibung große Vermögensverluste erlitten hatten. Die Leistungen gingen deshalb auch an andere Geschädigte, etwa an Ausgebombte. Bereits seit 1949 hatte eine vorläufige Soforthilfe die drängendsten Notlagen gemildert.

Der Lastenausgleich setzte bei den ungleichen Vermögensständen nach dem Krieg an. Wer ein Haus oder einen Betrieb behalten hatte, sollte zur Unterstützung derjenigen beitragen, die ihren Besitz verloren hatten. Als zentrale Finanzierungsquelle diente eine Vermögensabgabe, die grundsätzlich die Hälfte des abgabepflichtigen Vermögenswertes zum Stichtag der Währungsreform erfasste. Freibeträge und Sonderregeln begrenzten die Belastung.

Die SPD hatte eine Umverteilung des vorhandenen Sachvermögens gefordert. Durchgesetzt wurde dagegen eine über 30 Jahre verteilte Abgabe. Eigentümer mussten deshalb nicht sofort die Hälfte ihres Hauses verkaufen oder entsprechende Anteile eines Betriebes abtreten. Im günstigen Fall konnten sie die Raten aus laufenden Erträgen bestreiten. Der Gesetzgeber verband eine erhebliche nominelle Forderung mit dem Ziel, das bestehende Wirtschaftsleben nicht durch einen sofortigen Zugriff auf die Vermögenssubstanz zu gefährden.

Auf der anderen Seite erhielten Geschädigte keinen vollständigen Ersatz ihres früheren Besitzes. Unterstützungen für den wirtschaftlichen Neuanfang und Leistungen für ältere oder bedürftige Menschen hatten zunächst besonderes Gewicht. Die Auszahlung der Hauptentschädigung begann erst später in den 1950er Jahren. Ihr Umfang richtete sich nach gesetzlichen Berechnungen, die kleinere Verluste verhältnismäßig stärker berücksichtigten als große.

Für die Verwaltung musste ein Schaden zunächst nachgewiesen werden. Häufig waren die früheren Grundbücher oder Geschäftsunterlagen nicht verfügbar. Aussagen über verlorenen Besitz mussten deshalb überprüft und mit anderen Informationen abgeglichen werden. Aus dem Verlust eines konkreten Hofes wurde ein festgestellter Anspruch gegenüber einer westdeutschen Behörde. Das eröffnete eine finanzielle Hilfe, stellte aber die frühere Lebensstellung nicht wieder her.

Arbeit und eine eigene Wohnung

Eine dauerhafte Verbesserung hing für viele Familien stärker von regelmäßigem Erwerbseinkommen und einer eigenen Wohnung ab als von der späteren Entschädigung. Der wirtschaftliche Aufschwung schuf zusätzliche Stellen. Umsiedlungsmaßnahmen sollten Menschen aus überlasteten Aufnahmeregionen näher an die Arbeitsplätze bringen. Das konnte einen erneuten Abschied von Verwandten bedeuten, die nach der Vertreibung gerade erst wieder zusammengefunden hatten.

Der soziale Wohnungsbau erleichterte diesen Wechsel. Das Erste Wohnungsbaugesetz von 1950 sah eine umfangreiche staatliche Förderung vor. Wohnungsämter entschieden nach unterschiedlichen Dringlichkeitsmerkmalen, wer eine geförderte Wohnung erhalten konnte. Sonderregelungen für Vertriebene halfen einzelnen Haushalten, wurden von einheimischen Bewerbern aber mitunter als ungerecht empfunden. Auch bei bestehender Berechtigung musste eine Wohnung erst verfügbar sein.

GB/BHE-Wahlplakat, 1957

Mit einer festen Stelle und einer eigenen Küche änderte sich der Alltag grundlegend. Die Eingliederung ließ frühere Unterschiede dennoch nicht verschwinden. Ein ehemaliger selbstständiger Unternehmer konnte nun abhängig beschäftigt sein; Kinder fanden über Ausbildung und Beruf andere Wege als ihre Eltern. Für die Kinder wurde der neue Wohnort häufig früher selbstverständlich als für ihre Eltern.

1957 scheiterte der GB/BHE an der Fünfprozenthürde des Bundestages. Die Wählerbindung einer besonderen Vertriebenenpartei hatte an Kraft verloren, während die großen Parteien ihre Interessen bereits aufgenommen hatten. Landsmannschaften und die Erinnerung an die Herkunftsorte bestanden weiter. Die Ausgleichsämter bearbeiteten unterdessen weitere Anträge. Noch Jahrzehnte nach der Vertreibung mussten sie feststellen, welches Haus oder Unternehmen eine Familie verloren hatte und welche Leistung ihr dafür nach dem westdeutschen Gesetz zustand.


Zum Weiterlesen

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Benz, W. (1984): Die Gründung der Bundesrepublik. Von der Bizone zum souveränen Staat.*

Kleßmann, C. (1991): Die doppelte Staatsgründung. Deutsche Geschichte 1945–1955.*

Bildnachweise

Das Bundeshaus in Bonn am 6. Mai 1961. Bundesarchiv, B 145 Bild-F010479-0001 / Fotograf unbekannt. CC BY-SA 3.0 de. Dateiquelle.

Unterbringung: Flüchtlingsbaracken in Eckernförde, 1951. Bundesarchiv, B 145 Bild-P003214 / Fotograf unbekannt. CC BY-SA 3.0 de.

Wahlplakat: https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/OJXL2SCIL2MPGKM5TONY6UOKFCXHGGQA. CC BY-SA 3.0 de.

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