Startseite » Die Bundeswehr entsteht – Soldaten für eine parlamentarische Demokratie

Die Bundeswehr entsteht – Soldaten für eine parlamentarische Demokratie

Theodor Blank bei der Ernennung der ersten Soldaten am 12. November 1955.

Am 12. November 1955 übergab Verteidigungsminister Theodor Blank in der Bonner Ermekeil-Kaserne die ersten Ernennungsurkunden für die neuen westdeutschen Streitkräfte. Die Feier fand in einer Fahrzeughalle statt. Die meisten der ersten Soldaten erschienen noch in Zivil. Eine einsatzbereite Armee bestand damit nicht, wohl aber ein personeller Anfang, aus dem sie aufgebaut werden sollte.

Das Datum war der 200. Geburtstag des preußischen Heeresreformers Gerhard von Scharnhorst. Die Anknüpfung an eine Reformtradition sollte eine Richtung vorgeben. Die neuen Streitkräfte mussten sich in eine parlamentarische Demokratie einfügen. Zugleich war ihr Aufbau auf Männer angewiesen, die ihre militärischen Kenntnisse größtenteils in der Wehrmacht erworben hatten.

Vorbereitungen unter unverfänglichem Namen

Die Bundesrepublik war 1949 ohne eigene Armee gegründet worden. Die Besatzungsmächte bestimmten zunächst auch über ihre äußere Sicherheit. Mit dem Koreakrieg wuchs seit 1950 im Westen der Wunsch nach einem deutschen Verteidigungsbeitrag. Über dessen rechtliche und bündnispolitische Form wurde noch jahrelang verhandelt.

Die Bundesregierung begann dennoch früh mit Vorbereitungen. Im Oktober 1950 kamen ehemalige Offiziere im Eifelkloster Himmerod zu einer geheimen Beratung zusammen. Sie sollten Überlegungen für ein westdeutsches Kontingent innerhalb einer gemeinsamen westlichen Verteidigung entwickeln. Ihre Denkschrift behandelte die benötigten Verbände und die Voraussetzungen, unter denen frühere Soldaten wieder dienen würden.

Diese Fragen waren eng miteinander verbunden. Die militärischen Planer konnten auf Erfahrungen aus dem Zweiten Weltkrieg zurückgreifen. Ihre fachliche Verfügbarkeit bedeutete jedoch nicht, dass damit auch ihr Verhältnis zum nationalsozialistischen Krieg geklärt war. In den Forderungen nach öffentlicher Anerkennung früherer Soldaten zeigte sich, dass der Aufbau einer neuen Armee auch die politische Stellung der früheren Wehrmachtangehörigen berührte.

Ebenfalls im Oktober 1950 wurde Theodor Blank mit der Vorbereitung betraut. Seine Dienststelle führte einen umständlichen Namen, der sie mit Fragen der Vermehrung alliierter Truppen verband. Das „Amt Blank“ arbeitete tatsächlich an den Grundlagen künftiger deutscher Streitkräfte. Aus dieser zivil geführten Stelle ging im Juni 1955 das Verteidigungsministerium hervor.

Erfahrung übernehmen, Bewerber auswählen

Nach Inkrafttreten der Pariser Verträge und dem NATO-Beitritt konnte die Bundesregierung mit der Aufstellung beginnen. Die westlichen Partner erwarteten einen erheblichen Beitrag zur gemeinsamen Verteidigung. Für die Bundesrepublik bedeutete das, binnen weniger Jahre eine große Zahl von Soldaten auszubilden und die notwendigen Standorte einzurichten.

Ohne frühere Wehrmachtangehörige war dieses Ziel nicht erreichbar. Die jüngeren Jahrgänge besaßen keine militärische Ausbildung. Für die Leitung größerer Verbände kamen deshalb vor allem Offiziere infrage, deren Laufbahn vor 1945 begonnen hatte. Unter ihnen waren auch Adolf Heusinger und Hans Speidel, die später hohe Aufgaben in der Bundeswehr und im NATO-Bereich übernahmen.

Über die Aufnahme musste unabhängig vom früheren Dienstverhältnis entschieden werden. Ein 1955 gesetzlich eingerichteter Personalgutachterausschuss sollte Bewerber vom Dienstgrad eines Obersten an aufwärts auf ihre persönliche Eignung prüfen. Außerdem entwickelte er Richtlinien für die Prüfung weiterer Bewerber. Über die fachliche Verwendung entschied das Verteidigungsministerium.

Die Trennung beider Fragen war wichtig. Ein Offizier konnte militärisch erfahren sein und trotzdem für eine Stellung in den neuen Streitkräften ungeeignet erscheinen. Die Prüfungen mussten sein bisheriges Verhalten und sein Verhältnis zur neuen Staatsordnung berücksichtigen. Sie machten die Personalübernahme zu einer Entscheidung der Bundesrepublik, auch wenn deren Möglichkeiten zur Aufklärung einzelner Lebensläufe begrenzt blieben.

Ein Soldat behält seine Rechte

Für das Zusammenleben innerhalb der neuen Armee entwickelte sich das Konzept der Inneren Führung. Zu seinen maßgeblichen Gestaltern gehörte Wolf Graf von Baudissin. Er suchte nach einer Verbindung zwischen militärischer Leistungsfähigkeit und der Stellung des Einzelnen als Bürger einer Demokratie. Dafür stand die Formel vom „Staatsbürger in Uniform“.

Wolf Graf von Baudissin, um 1956.
Wolf Graf von Baudissin, um 1956.

Der Soldat sollte im Dienst an seine Pflichten gebunden sein, seine staatsbürgerliche Verantwortung aber behalten. Militärische Vorgesetzte benötigten Befehlsgewalt, um ausbilden und im Ernstfall führen zu können. Diese Gewalt musste sich jedoch innerhalb der Gesetze bewegen. Ein Befehl, dessen Ausführung eine Straftat darstellte, durfte nicht befolgt werden. Die Berufung auf einen Vorgesetzten sollte die persönliche Verantwortung nicht aufheben.

Solche Grundsätze mussten in der täglichen Ausbildung wirksam werden. Ein Rekrut sollte verstehen können, welchem Staat er diente und weshalb dieser Staat Gehorsam verlangen durfte. Politische Bildung und die Behandlung von Beschwerden gehörten daher zum Anspruch der Inneren Führung. Ob ein Vorgesetzter dies ernst nahm, zeigte sich im Umgang mit konkreten Untergebenen.

Darüber gab es innerhalb des entstehenden Offizierskorps Auseinandersetzungen. Manche befürchteten, weitergehende Rechte und erklärungsbedürftige Befehle könnten die Disziplin schwächen. Für die Reformer hing die Zuverlässigkeit der neuen Truppe gerade davon ab, dass sich die Soldaten mit einer freiheitlichen Staatsordnung identifizieren konnten. Die neuen Regeln trafen deshalb auf Dienstgewohnheiten, die sich nicht durch eine Ernennungsurkunde veränderten.

Wer über die Armee entscheidet

Die verfassungsrechtliche Ausgestaltung folgte dem personellen Beginn. Im März 1956 ergänzte der Bundestag das Grundgesetz um wesentliche Bestimmungen der Wehrverfassung. Die Befehls- und Kommandogewalt lag im Frieden beim Bundesverteidigungsminister. Damit stand an der Spitze der militärischen Befehlskette ein politisch verantwortlicher Minister.

Der Bundestag entschied über die gesetzlichen Grundlagen und bewilligte die Mittel. Sein Verteidigungsausschuss konnte die Arbeit des Ministeriums kontrollieren. Zusätzlich sah das Grundgesetz das Amt des Wehrbeauftragten vor, der zum Schutz der Grundrechte der Soldaten und als Hilfsorgan der parlamentarischen Kontrolle tätig werden sollte. Der erste Amtsinhaber nahm seine Arbeit 1959 auf.

Diese Einrichtungen boten verschiedene Zugänge zur Kontrolle. Abgeordnete konnten nach der Verwendung öffentlicher Gelder fragen. Ein Soldat sollte mit einer Beschwerde auch eine Stelle außerhalb seiner militärischen Vorgesetzten erreichen können. Die Armee erhielt damit keinen abgeschlossenen Bereich, in dem nur ihre eigenen Maßstäbe galten.

Von Freiwilligen zu Wehrpflichtigen

Die ersten Verbände bestanden aus Freiwilligen. Im Juli 1956 folgte das Wehrpflichtgesetz, im April 1957 rückten die ersten Wehrpflichtigen ein. Mit ihnen erfasste der Aufbau der Bundeswehr nun auch junge Männer, die sich nicht selbst für eine militärische Laufbahn entschieden hatten. Das bereits seit 1949 im Grundgesetz verankerte Recht, den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern, musste dabei praktisch berücksichtigt werden.

Theodor Blank mit Bundeswehrfreiwilligen, 12. November 1955
Theodor Blank mit Bundeswehrfreiwilligen am 12. November 1955. Die neuen Streitkräfte begannen mit Freiwilligen; Wehrpflichtige rückten erst 1957 ein.

Der geplante rasche Ausbau geriet ins Stocken. Ausbildungspersonal und geeignete Unterkünfte mussten bereitgestellt werden. Die Bundesregierung konnte Verbände auf dem Papier vorsehen, bevor diese tatsächlich einsatzbereit waren. Verteidigungsminister Blank geriet wegen der Schwierigkeiten unter Druck und wurde 1956 durch Franz Josef Strauß abgelöst.

Die neuen Soldaten traten zugleich in ein Bündnis ein, in dem deutsche Offiziere mit den früheren Kriegsgegnern zusammenarbeiteten. Diese Einbindung gab ihrer Ausbildung eine konkrete Aufgabe und begrenzte nationale Alleingänge. Innerhalb der Kasernen mussten Vorgesetzte Befehle durchsetzen und dabei die Rechte ihrer Untergebenen achten. Seit 1959 gab es mit dem Wehrbeauftragten eine parlamentarische Beschwerdestelle außerhalb der militärischen Befehlskette. Dorthin konnten sich Soldaten unmittelbar wenden, wenn die versprochenen Rechte im Dienstalltag missachtet wurden.


Zum Weiterlesen

Links, die mit Sternchen (*) gekennzeichnet sind, führen auf die Seite von Amazon.de. Wenn Sie über diese Links bestellen, unterstützen Sie unsere Arbeit, ohne dass Ihnen Mehrkosten entstehen.

Brechenmacher, T. (2010): Die Bonner Republik. Politisches System und innere Entwicklung der Bundesrepublik*. Darstellung der Wiederbewaffnungsdebatte und der demokratischen Einbindung der Bundeswehr.

Morsey, R. (2007): Die Bundesrepublik Deutschland. Entstehung und Entwicklung bis 1969*. Einordnung des Aufbaus der Streitkräfte in die Politik der 1950er Jahre.

Bildnachweise

Theodor Blank bei der Ernennung der ersten Soldaten am 12. November 1955. Bundesarchiv, Bild 183-34547-0001 / Fotograf unbekannt. CC BY-SA 3.0 de. Dateiquelle.

Freiwillige: Theodor Blank mit Bundeswehrfreiwilligen, 12. November 1955. Bundesarchiv, Bild 146-1995-057-16 / Fotograf unbekannt. CC BY-SA 3.0 de.

Wolf Graf von Baudissin: Porträt, um 1956. Wikimedia Commons, ©Bundeswehr/Munker. CC BY 2.0.

Schreibe einen Kommentar