Startseite » Nürnberg 1945 – Die Täter vor Gericht

Nürnberg 1945 – Die Täter vor Gericht

Am 20. November 1945 nahmen 21 Männer im Nürnberger Justizpalast auf der Anklagebank Platz. Hermann Göring saß in der ersten Reihe. Neben ihm standen frühere Minister und Militärs vor Gericht, dazu führende Funktionäre des NS-Staates. Kopfhörer übersetzten die Verhandlung gleichzeitig ins Deutsche, Englische, Französische und Russische.

Hitler war tot. Himmler hatte sich nach seiner Festnahme das Leben genommen. Joseph Goebbels war im Berliner Bunker gestorben. Einige der mächtigsten Männer des Regimes konnten deshalb nicht mehr angeklagt werden.

Doch die Alliierten wollten zeigen, dass auch staatliche Führung für einen Angriffskrieg und systematische Verbrechen persönlich verantwortlich gemacht werden konnte.

Zum ersten Mal mussten führende Vertreter eines besiegten Staates vor einem internationalen Gericht erklären, welche Rolle sie selbst gespielt hatten.

Vier Staaten schaffen ein Gericht

Die Vereinigten Staaten und Großbritannien hatten schon während des Krieges überlegt, wie mit führenden Nationalsozialisten verfahren werden sollte.

Eine Möglichkeit bestand darin, sie nach ihrer Identifizierung ohne umfangreiches Verfahren zu bestrafen. Besonders die amerikanische Regierung setzte sich schließlich für einen öffentlichen Prozess ein.

Am 8. August 1945 vereinbarten die Vereinigten Staaten, Großbritannien, Frankreich und die Sowjetunion in London die Errichtung eines Internationalen Militärgerichtshofs.

Nürnberger Justizpalast, 1945

Jede Siegermacht stellte einen Richter und einen Ankläger.

Der Prozess sollte in Nürnberg stattfinden. Die Stadt besaß einen weitgehend erhaltenen Justizpalast mit angeschlossenem Gefängnis. Zugleich hatte Nürnberg eine besondere symbolische Bedeutung: Hier hatte die NSDAP ihre großen Reichsparteitage veranstaltet, und hier waren 1935 die Nürnberger Gesetze verkündet worden.

Nun wurde derselbe Ortsname mit einem Gericht gegen führende Nationalsozialisten verbunden.

Göring sitzt an der Spitze der Anklagebank

Ursprünglich wurden 24 Männer angeklagt.

Robert Ley, früherer Leiter der Deutschen Arbeitsfront, beging vor Prozessbeginn Selbstmord. Der Industrielle Gustav Krupp von Bohlen und Halbach war gesundheitlich nicht verhandlungsfähig. Martin Bormann blieb verschwunden und wurde in Abwesenheit angeklagt.

Damit standen schließlich 22 Angeklagte vor dem Tribunal, 21 von ihnen persönlich.

Der prominenteste war Hermann Göring.

Er hatte zu den engsten Gefolgsleuten Hitlers gehört, die Luftwaffe geführt und über Jahre zu den mächtigsten Männern des Reiches gezählt. Neben ihm saßen der frühere Außenminister Joachim von Ribbentrop und Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel. Auch Hans Frank, der das Generalgouvernement in Polen regiert hatte, musste sich verantworten.

Albert Speer vertrat die Rüstungswirtschaft des letzten Kriegsabschnitts. Julius Streicher hatte mit seinem Hetzblatt Der Stürmer über Jahre antisemitische Propaganda verbreitet.

Die Anklagebank machte damit sichtbar, wie viele Bereiche des NS-Staates an Krieg und Verfolgung beteiligt gewesen waren.

8 der 24 Hauptangeklagten in Nürnberg. Vordere Reihe, von links: Göring, Heß, von Ribbentrop, Keitel. Hintere Reihe: Dönitz, Raeder, von Schirach und Sauckel.

Vier Anklagepunkte

Die Ankläger ordneten die Vorwürfe in vier Bereiche.

Der erste betraf einen gemeinsamen Plan zur Vorbereitung der weiteren Verbrechen. Der zweite behandelte Verbrechen gegen den Frieden, vor allem die Planung und Führung eines Angriffskrieges.

Der dritte Anklagepunkt umfasste Kriegsverbrechen. Dazu gehörten die Ermordung von Kriegsgefangenen oder die Verschleppung von Zivilisten zur Zwangsarbeit.

Der vierte Punkt bezeichnete Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Darunter fielen Mord und Deportation sowie die systematische Verfolgung von Menschen aus politischen oder rassistischen Gründen.

Besonders der Angriffskrieg erhielt große Bedeutung.

Die amerikanischen Ankläger wollten zeigen, dass der Zweite Weltkrieg nicht einfach aus einer Reihe diplomatischer Krisen entstanden war. Dokumente sollten beweisen, dass Hitler und seine Führung militärische Expansion geplant und vorbereitet hatten.

Damit richtete sich der Prozess nicht nur gegen einzelne Gewalttaten an der Front. Auch Entscheidungen in Ministerien und Hauptquartieren wurden zum Gegenstand des Strafverfahrens.

Die Akten des Regimes werden zu Beweisen

Die Ankläger verfügten über einen ungewöhnlich umfangreichen Bestand an deutschen Dokumenten.

Beim Zusammenbruch des Reiches hatten die Alliierten Ministerialakten und militärische Befehle erbeutet. Viele trugen Unterschriften der Männer, die nun auf der Anklagebank saßen.

Das war für das Verfahren entscheidend.

Die Anklage musste sich nicht allein auf Zeugenaussagen verlassen. Sie konnte Protokolle von Besprechungen oder schriftliche Befehle vorlegen.

So wurde etwa die Besprechung vom 5. November 1937 behandelt, in der Hitler vor führenden Militärs seine expansionistischen Absichten erläutert hatte. Befehle aus dem Krieg gegen die Sowjetunion zeigten, wie die deutsche Führung Regeln des bisherigen Kriegsvölkerrechts außer Kraft gesetzt hatte.

Die Bürokratie, die während der Herrschaft Entscheidungen festgehalten hatte, lieferte nun einen großen Teil der Beweise gegen ihre eigene Führung.

Die Bilder aus den Lagern

Ende November 1945 verdunkelte sich der Gerichtssaal für eine Filmvorführung.

Die amerikanische Anklage zeigte Aufnahmen, die alliierte Soldaten bei der Befreiung deutscher Konzentrationslager gemacht hatten. Zu sehen waren ausgemergelte Häftlinge und Leichenberge.

Die Bilder stammten unter anderem aus Buchenwald, Dachau und Bergen-Belsen.

Viele Angeklagte versuchten später, ihre Verantwortung für diese Verbrechen zu begrenzen. Manche behaupteten, vom Ausmaß der Morde nichts gewusst zu haben. Andere verwiesen auf ihre Zuständigkeiten und erklärten, Entscheidungen seien außerhalb ihres eigenen Bereichs gefallen.

Gerade dagegen richtete sich die Strategie der Anklage.

Sie wollte zeigen, dass die Verbrechen nur möglich gewesen waren, weil unterschiedliche Teile des Staates zusammenwirkten. Deportationen brauchten Züge. Zwangsarbeit brauchte Betriebe. Besatzungspolitik brauchte Verwaltungen.

Die einzelnen Angeklagten mussten deshalb erklären, welche Befehle sie gegeben und welche Entscheidungen sie mitgetragen hatten.

Göring geht zum Angriff über

Hermann Göring erwies sich als der kämpferischste Angeklagte.

Er bekannte sich offen zu Hitler und verteidigte wesentliche Teile der nationalsozialistischen Politik, statt sich als bloßen Befehlsempfänger darzustellen.

Chefankläger Robert H. Jackson während des Prozesses

Während seiner Vernehmung versuchte er, den amerikanischen Chefankläger Robert H. Jackson in lange politische Debatten zu ziehen. Göring sprach ausführlich und nutzte jede Gelegenheit, seine eigene Bedeutung hervorzuheben.

Das machte ihn zu einem schwierigen Angeklagten.

Gleichzeitig lieferte seine Haltung eine Erinnerung daran, dass die Männer auf der Anklagebank keine zufälligen Randfiguren des Regimes gewesen waren. Göring hatte über Jahre selbst Macht ausgeübt.

Andere wählten eine andere Strategie.

Albert Speer bekannte eine allgemeine Mitverantwortung der Führung, bestritt jedoch Kenntnisse über wichtige Teile des Massenmordes. Hans Frank äußerte zeitweise Reue für die Verbrechen in Polen. Joachim von Ribbentrop stellte sich dagegen weitgehend als ausführendes Werkzeug Hitlers dar.

Das Gericht musste zwischen diesen Selbstdarstellungen und den vorhandenen Dokumenten unterscheiden.

Befehlsgehorsam schützt nicht automatisch

Ein zentraler Streitpunkt betraf die Verantwortung von Untergebenen.

Viele Angeklagte erklärten, sie hätten Befehle Hitlers ausgeführt. Militärs verwiesen auf ihre Pflicht zum Gehorsam.

Das Statut des Gerichts ließ diese Verteidigung nur eingeschränkt gelten. Ein staatlicher Befehl beseitigte die persönliche Verantwortung nicht automatisch.

Damit setzte Nürnberg einen wichtigen Grundsatz.

Amt und Hierarchie konnten erklären, warum jemand gehandelt hatte. Sie nahmen ihm jedoch nicht zwangsläufig die Verantwortung für seine eigenen Taten.

Gerade für Männer wie Keitel oder Alfred Jodl war dies entscheidend. Beide hatten an der militärischen Spitze Befehle unterzeichnet und weitergegeben, die eng mit der verbrecherischen Kriegführung verbunden waren.

Der Prozess rückte dadurch eine Frage in den Mittelpunkt, die weit über die Angeklagten hinausging: Wann endet Gehorsam, und wann beginnt persönliche Verantwortung?

Die Verteidiger greifen das Gericht an

Die Verteidigung stellte auch die rechtliche Grundlage des Verfahrens infrage.

Besonders beim Angriffskrieg argumentierten Anwälte, die Angeklagten würden für Handlungen bestraft, die zum Zeitpunkt ihrer Entscheidung noch nicht eindeutig als persönliches internationales Verbrechen definiert gewesen seien.

Hinzu kam ein offensichtliches Problem.

Das Gericht war von den vier Siegermächten geschaffen worden. Deutsche Angriffe und Verbrechen standen zur Verhandlung, Handlungen der Alliierten dagegen nicht.

Diese Kritik begleitete Nürnberg von Beginn an.

Die Richter hielten dem entgegen, dass internationale Verträge den Angriffskrieg bereits vor 1939 geächtet hatten. Führende Staatsmänner könnten sich deshalb nicht darauf berufen, sie hätten mit dem Beginn eines Angriffskrieges lediglich eine gewöhnliche politische Handlung vorgenommen.

Das Tribunal blieb damit zugleich Strafgericht und Versuch, Regeln für eine internationale Rechtsordnung zu formulieren.

Am 1. Oktober fallen die Urteile

Nach mehr als zehn Monaten endete der Hauptprozess.

Am 30. September und 1. Oktober 1946 verkündeten die Richter die Urteile.

Speer während des Prozesses

Zwölf Angeklagte wurden zum Tod verurteilt, darunter Göring und Ribbentrop sowie Keitel. Auch Hans Frank und Julius Streicher erhielten Todesurteile. Martin Bormann wurde in Abwesenheit zum Tode verurteilt.

Drei Angeklagte erhielten lebenslange Haftstrafen. Vier weitere wurden zu zeitlich begrenzten Gefängnisstrafen verurteilt.

Albert Speer erhielt zwanzig Jahre Haft.

Drei Angeklagte wurden freigesprochen: Hjalmar Schacht, Franz von Papen und Hans Fritzsche.

Die Freisprüche machten deutlich, dass das Tribunal für eine Verurteilung eine nachweisbare individuelle Beteiligung an den angeklagten Verbrechen voraussetzte.

Göring entzieht sich dem Galgen

Die Hinrichtungen waren für den 16. Oktober 1946 vorgesehen.

Hermann Göring wartete sie nicht ab.

Am Abend zuvor nahm er in seiner Zelle eine Zyankalikapsel und starb. Wie ihm das Gift trotz der Bewachung geblieben oder zugespielt worden war, wurde nie vollständig geklärt.

Zehn der übrigen zum Tode verurteilten Männer wurden in der Nacht hingerichtet.

Ihre Leichen wurden anschließend eingeäschert. Die Asche wurde in die Isar gestreut, damit kein Grab zu einem nationalsozialistischen Erinnerungsort werden konnte.

Damit endete der bekannteste Prozess gegen die Führung des Dritten Reiches.

Die juristische Aufarbeitung war jedoch längst nicht abgeschlossen.

Nürnberg war erst der Anfang

In den folgenden Jahren fanden weitere Prozesse statt.

Amerikanische Militärgerichte verhandelten in Nürnberg gegen Ärzte, Juristen und Angehörige von Einsatzgruppen. Auch Industrielle und hohe Beamte wurden angeklagt.

In anderen Ländern kamen Täter wegen Verbrechen vor nationale Gerichte.

Die Zahl der Menschen, die an der nationalsozialistischen Herrschaft mitgewirkt hatten, überstieg jedoch bei weitem die Zahl der Angeklagten.

Zugleich veränderte sich die politische Lage rasch. Aus den ehemaligen Verbündeten USA und Sowjetunion wurden Gegner. Der beginnende Kalte Krieg verschob Prioritäten.

Damit stellte sich in beiden Teilen Deutschlands bald eine neue Frage: Wie sollte eine Gesellschaft mit einer Vergangenheit umgehen, an der Millionen Menschen in sehr unterschiedlicher Weise beteiligt gewesen waren?

Die Nürnberger Richter hatten über einzelne Angeklagte geurteilt. Die Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Vergangenheit begann damit erst.


Schauplatz der Prozesse – Der Ostbau des Justizpalastes

Zum Weiterlesen

Links, die mit Sternchen (*) gekennzeichnet sind, führen auf die Seite von Amazon.de. Wenn Sie über diese Links bestellen, unterstützen Sie unsere Arbeit, ohne dass Ihnen Mehrkosten entstehen.

Bildnachweis

Titel: Nürnberger Prozess – Verhandlungssaal. Bundesarchiv, Bild 183-H27798 / Unbekannt / CC-BY-SA 3.0.

Alle weiteren Bilder gemeinfrei.

Schreibe einen Kommentar